Der Kanton Luzern fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude.
Förderprogramm Energie 2024
Das Förderprogramm Energie 2024 wartet mit kleinen Justierungen auf. So wird neu das Wärmepumpen-System-Modul (WPSM) mit Anlagenzertifikat gefördert. Das heisst der Eigentümer muss ab 2024 nicht mehr für die Zertifizierungskosten aufkommen, diese werden vollumfänglich vom Kanton übernommen. Des Weiteren wird der GEAK-Plus-Gesuchprozess neu einstufig angeboten, das heisst, dass Fördergelder neu nach der Erstellung von GEAK-Plus beantragt werden müssen. Bei der kantonal geförderten Massnahme «Treibhausgasarme Baumaterialien» gibt es eine Anpassung: Nebst den Minergie-ECO zertifizierten Gebäuden werden ab 2024 auch Gebäude gefördert, welche kein Minergie Zertifikat haben, aber mit dem Minergie-Tool nachweisen können, dass sie treibhausgasarm gebaut haben. Gesuche können ab dem 8. Januar 2024 wieder eingereicht werden.
Das müssen Sie beachten
- Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen (ausser bei Ladeinfrastruktur für E-Mobilität und GEAK Plus).
- Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab 10‘000 Fr. pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen.
- Förderbeiträge an eine Minergie-Sanierung können nicht mit Beiträgen an die Gebäudehülle oder die Haustechnik kombiniert werden
Stand der Zusicherungen 2024
Zusicherungen Förderprogramm