Der Kanton Luzern fördert Wärmepumpen, wenn diese eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Förderberechtigt sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die Aussenluft oder Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc. nutzen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung der Wärmepumpe (kWth).
Förderbeiträge:
- Bis 15 kW: 4’000 Fr. (Luft/Wasser-Wärmepumpen)
- Bis 15 kW: 8’500 Fr. (Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpen)
- Ab 15 kW: 2’500 Fr. + 100 Fr./kWth (Luft/Wasser-Wärmepumpen)
- Ab 15 kW: 4'000 Fr. + 300 Fr./kWth (Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpen)
- Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems: 6’000 Fr. + 200 Fr./kWth
Wärmepumpen-System-Modul
Der Einsatz des WPSM stellt eine hohe Qualität bei der Planung und Umsetzung von Wärmepumpenanlagen sicher. Optimal aufeinander abgestimmte System-Komponenten führen zu hoher Energieeffizienz und tiefen Betriebskosten. www.wp-systemmodul.ch
Leistungsgarantie
Die Leistungsgarantie ist eine Arbeitsgrundlage von EnergieSchweiz, suissetec und Minergie für die Planung, Dimensionierung, Bestellung und Abnahme haustechnischer Anlagen. www.leistungsgarantie.ch
Gütesiegel
Das Wärmepumpen-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Wärmepumpen-Baureihen oder -Einzelgeräte. Das FWS-Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen sichert eine hohe Qualität von Erdsonden-Bohrungen. www.fws.ch/category/qualitaetssicherung