Der Kanton Luzern fördert die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen mit Beratungsbericht «GEAK Plus», als Grundlage für fundierte Sanierungsplanungen
Vorgehen
1. Wählen Sie einen GEAK-Experten bzw. eine GEAK-Expertin aus und lassen sich eine Offerte erstellen. www.geak-tool.ch
2. Lassen Sie den GEAK Plus erstellen
3. Reichen Sie das Fördergesuch spätestens 3 Monate nach Ausstellungsdatum des GEAK Plus ein.
Hinweis Fördergesuche
- Fördergesuche müssen nach Publikation des GEAK Plus eingereicht werden.
- Ab 1. März 2025 ist neu das zwingende Qualitätskriterium «Das Standortpotenzial wurde evaluiert und plausibel dokumentiert.» zu erfüllen. Es gilt eine Übergangsfrist von 2 Monaten.
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Förderbeiträge
- Ein- und Zweifamilienhäuser: 1‘000 Fr.
- Mehrfamilienhäuser, Schul-, Verwaltungs-, Restaurant/Hotel- und Verkaufsbauten sowie Mischnutzungen: 1‘500 Fr.
- Grobanalyse mit Vorgehensempfehlung gemäss Pflichtenheft BFE: 1‘500 Fr.
Die wichtigsten Förderbedingungen
- Nur für bestehende Gebäude
- Keine Neubauten
- Nur für erstmalige Erstellung eines GEAK Plus
- Der GEAK Plus muss den Qualitätskriterien des Kantons Luzern entsprechen.
Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen