Kantonales Energiegesetz

Am 1. Januar 2019 trat das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) mit angepasster Energieverordnung (KEnV) in Kraft. Das Energiegesetz von 1989 wurde durch neue, dem Stand der Technik und der ökologischen Realität entsprechende Vorschriften ersetzt. Das grosse Potenzial zur Einsparung von Energie im Gebäudebereich wird genutzt. Vorschriften wurden harmonisiert und vereinfacht. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum aktuellen Energiegesetz.

Haben Sie Fragen zum aktuellen Energiegesetz? Dann wenden Sie sich an die öffentliche Energieberatung des Kanton Luzerns oder stöbern auf unserer Seite zu FAQs.

Grundsätze und Ziele des Energiegesetzes (KEnG, §1)

1. Das Gesetz trägt zu einer sicheren, ausreichenden, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung und -verteilung bei.
2. Es bezweckt eine sparsame, effiziente und nachhaltige Energienutzung namentlich durch
a. eine verstärkte Nutzung von einheimischen und erneuerbaren Energien sowie von Abwärme,
b. Erstellung, Betrieb, Sanierung und Unterhalt von Gebäuden und Anlagen mit möglichst geringem Energieeinsatz und möglichst geringen Energieverlusten,
c. den Einsatz von Technologien, die dem Stand der Technik entsprechen und wirtschaftlich sind.
3. Der Kanton verfolgt das langfristige Ziel einer 2000-Watt-Gesellschaft und 1-t-CO2-Gesellschaft.
4. Kanton und Gemeinden setzen sich nach dem Grundsatz der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand konkrete Ziele und erlassen Minimalanforderungen an die Energienutzung, insbesondere bei eigenen Bauten, Anlagen und Geräten sowie bei deren Erwerb, Bau und Betrieb.

Energiegesetz KEnG (SRL 773)
Energieverordnung KEnV (SRL 774 mit Anhang 1)


Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen