Seit 2019 gilt das neue Energiegesetz des Kantons Luzern (KEnG) zusammen mit der zugehörigen Verordnung (KEnV). Der Kantonsrat beschloss am 17. Juni 2024 eine Teilrevision des KEnG, welche per 1. März 2025 in Kraft tritt. Unter anderem gilt Dachsanierungen neu eine Eigenstromerzeugungspflicht, sofern mehr als blosse Befestigungs-, Reparatur- oder Unterhaltsarbeiten durchgeführt werden. Die Gesetzesänderung tritt ohne Übergangsfrist in Kraft. Massgebend für das anzuwendende Gesetz ist das Datum der Baubewilligung bzw. das Datum der Meldung der Solaranlage.
Anschluss an die aktuellen Entwicklungen
Das neue Energiegesetz setzt zentrale Vorschriften des eidgenössischen Energiegesetzes um. Dieses fordert die Kantone auf, für eine effiziente und ökologische Energienutzung im Elektrizitäts- und Gebäudebereich zu sorgen. Ebenfalls berücksichtigt das neue Gesetz die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014), welche die Konferenz der kantonalen Energiedirektoren im Januar 2015 verabschiedet hat. Dadurch werden die energierechtlichen Gebäudevorschriften zwischen den Kantonen harmonisiert.
Erneuerbare und effiziente Energien
Der Kanton Luzern will sich den ökologischen und energiepolitischen Herausforderungen stellen. Dabei gilt es, erneuerbare Energien und Abwärme verstärkt zu nutzen, Gebäude und haustechnische Anlagen energieeffizient zu erstellen und zu betreiben sowie Technologien einzusetzen, die dem Stand der Technik entsprechen. Eine sparsamere und effizientere Energienutzung senkt die Energiekosten; die Umsetzung der Massnahmen kommt zudem dem lokalen Gewerbe zugute.
Bündelung der Vorschriften
Bis anhin verteilten sich die kantonalen Energievorschriften auf das Planungs- und Baugesetz sowie das Energiegesetz. Das neue Energiegesetz bündelt die Vorschriften und führt damit eine kohärente und übersichtliche Gesetzesgrundlage im Energiebereich ein.
Beratung und einfacher Vollzug
Um die Energieziele zu erreichen, bietet der Kanton Luzern Informationshilfen und Beratungsleistungen an. Das revidierte Energiegesetz stärkt diese Instrumente und stimmt sie aufeinander ab. Die energierechtlichen Vorgaben werden in bestehenden Verfahren umgesetzt (u.a. Baubewilligungsverfahren). Das sorgt für einen einfachen Vollzug, wobei die Vollzugshilfen Kanton Luzern, die EnDK-Formulare ab EN-101 und die EnDK-Vollzugshilfen ab VH EN-101 anzuwenden sind (siehe Energienachweise). Die Vollzugshilfen Kanton Luzern gehen den Vollzugshilfen der Konferenz kantonaler Energiefachstellen vor.
KEnG im Detail
Die einzelnen Beschriebe sind folgendermassen aufgebaut: Um was geht es? Wer ist von der neuen Bestimmung betroffen? Was ist zu tun?