Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung), eines zentralen Elektro-Wassererwärmers/ Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) sind neu meldepflichtig bei der Gemeinde. Solche Vorhaben müssen spätestens 20 Tage vor Baubeginn gemeldet werden. Dafür steht eine für alle Gemeinden gültige, zentrale Meldeplattform zur Verfügung. Alle Meldungen sind zwingend über dieses Webformular vorzunehmen. Eine Registration ist erforderlich.
Einmalige Registration für eFormulare wie Baugesuch, Meldung Solaranlagen oder Energiemeldungen:
Registrieren Sie sich bitte mit Ihrer Mobiltelefon-Nummer und nicht mit einer Festnetznummer!
https://ebage-formular.lu.ch/register