Der Ersatz eines Wärmeerzeugers (Heizung), eines zentralen Elektro-Wassererwärmers/ Boilers und die Sanierung, der Ersatz oder wesentliche Änderungen von technischen Einrichtungen zur Beheizung von Freiluftbädern (Schwimmbädern) sind meldepflichtig, sofern diese Vorhaben nicht baubewilligungspflichtig sind. Die Meldung muss spätestens 20 Tage vor Baubeginn erfolgen. Dafür steht eine für alle Gemeinden gültige, zentrale Meldeplattform zur Verfügung. Alle Meldungen sind zwingend über dieses Webformular vorzunehmen. Eine Registrierung ist erforderlich.
Einmalige Registrierung für eFormulare wie Baugesuch, Meldung Solaranlagen oder Energiemeldungen:
Registrieren Sie sich bitte mit Ihrer Mobiltelefon-Nummer und nicht mit einer Festnetznummer!
https://ebage-formular.lu.ch/register