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Umwelt und Energie

Private Kontrolle

Die energierechtlichen Anforderungen für ein Bauvorhaben werden in der Baubewilligung geregelt. Dafür zuständig sind die Gemeinden. Die Private Kontrolle ist ein Instrument, um die Gemeinden im Baubewilligungsverfahren zu entlasten. Sie ist für die Bauherrschaft freiwillig und umfasst die Projektkontrolle (vor Baubeginn) sowie die Ausführungskontrolle (während/nach Bau). Wie bisher kann die Bauherrschaft die energierechtliche Kontrolle und Bauaufsicht bei der Gemeinde beziehen (vgl. Einstellungen Private Kontrolle).

Bei der Privaten Kontrolle überprüfen private Fachleute die Einhaltung der energierechtlichen Anforderungen. Sie werden durch die Bauherrschaft beauftragt. Geprüft wird, ob ein Projekt den massgebenden Bestimmungen entspricht oder nach den bewilligten Plänen ausgeführt worden ist. Ziel ist, dass es nach Fertigstellung vorschriftsgemäss betrieben werden kann. Die Fachleute überprüfen dies in den Fachbereichen Wärmedämmung, Heizungsanlagen, Klima- und Belüftungsanlagen und Beleuchtungsanlagen. Stichkontrollen können durch Gemeinden und Kanton erfolgen.

Die Befugnis zur privaten Kontrolle wird jenen natürlichen Personen erteilt, die über die nötigen Fachkenntnisse verfügen und einen guten Leumund besitzen. Bei Missbrauch, bei grober Unsorgfältigkeit oder bei Wegfall der Eignungsvoraussetzungen kann die Befugnis entzogen werden.

Das Sekretariat Privaten Kontrolle wird vom Kanton Zürich geführt. Der Kanton Luzern publiziert periodisch die Namen und Adressen der im Energiebereich zum Vollzug beigezogenen Dritten.