Für alle Bauvorhaben, für die ein Baugesuch erforderlich ist und bei denen die Gebäudehülle betroffen ist, ist die Einhaltung der energierechtlichen Anforderungen mit einem Energienachweis zu belegen. Der Energienachweis ist über
EVEN einzureichen. Der Energiebedarf wird im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens im Projektnachweis rechnerisch ausgewiesen. Nach Abschluss der Arbeiten und vor Bezug der Bauten ist mit einer Ausführungsbestätigung zu bestätigen, dass gemäss bewilligtem Projektnachweis gebaut wurde.