Die MuKEn bilden die Grundlage für die Harmonisierung der Energievorschriften der Kantone. Diese sind durch die Kantone gemeinsam erarbeitet worden und durch die Energiedirektorenkonferenz (EnDK) beschlossen worden. Die Kantone entscheiden selbst, welche Module der MuKEn sie in ihr Gesetz übernehmen. Für den Vollzug hat die EnDK einheitliche Formulare und Vollzugshilfen publiziert (endk.ch). Im Kanton Luzern sind die Luzerner Vollzugshilfen (Energieordner), die EnDK-Formulare ab EN 101 und die EnDK-Vollzugshilfen ab VH EN-101 anzuwenden (Seite Hotline und Vollzugshilfen). Die Vollzugshilfen des Kantons Luzern gehen den Vollzugshilfen der EnDK vor.