Energienachweise

Für den Vollzug nach Inkrafttreten des neuen KEnG am 1.1.2019 sind die Vollzugshilfen Kanton Luzern, die EnDK-Formulare ab EN-101 und die EnDK-Vollzugshilfen ab VH EN-101 anzuwenden. Die Vollzugshilfen Kanton Luzern gehen den Vollzugshilfen der Konferenz kantonaler Energiefachstellen vor.


Formulare für den Energienachweis

Für den Kanton Luzern gibt es ein Hauptformular, das alle kantonsspezifischen Sachverhalte enthält. Mit diesem Hauptformular wird zusammengestellt, welche weiteren Formulare benötigt werden.


Jede Gemeinde bestimmt einen Kontrollbeauftragten, dessen Aufgabe es ist, die Energienachweise fachlich zu prüfen. Die jährliche Aus- und Weiterbildung der Kontrollbeauftragten erfolgt durch die Dienststelle Umwelt und Energie in Zusammenarbeit mit externen Ingenieurbüros.

Liste der Kontrollbeauftragten


Vollzugshilfen Kanton Luzern (Energieordner)

Ein wichtiges Hilfsmittel sind die "Hinweise für die Vollzugspraxis des kantonalen Energiegesetzes". Der Vollzug der energiegesetzlichen Bestimmungen im Baubewilligungsverfahren ist Aufgabe der Gemeinden. Detaillierte Hinweise dazu sind §31 kEnG zu entnehmen.


Vollzugshilfen MuKEn

Die Kantone verfolgen eine gemeinsame energiepolitische Strategie im Gebäudebereich. In diesem Zusammenhang sind die "Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich" (MuKEn) erarbeitet worden. Die energiegesetzlichen Vorschriften im Kanton Luzern ab 1.1.2019 basieren auf der MuKEn 2014. Um den Vollzug der Vorschriften zu vereinheitlichen, gibt es Vollzugshilfen:

Weitere Informationen
Direkt zu den Vollzugshilfen


Provisorisches Minergie-Zertifikat ersetzt Wärmeschutznachweis

Das provisorische Minergie-Zertifikat ersetzt bei reinen Wohnbauten den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, sofern das Zertifikat rechtzeitig vorliegt. Reine Wohnbauten sind in der Regel Ein- oder Mehrfamilienhäuser (Gebäudekategorien I und II nach SIA 380/1). Ersetzt das Minergie-Zertifikat den gesetzlichen Wärmeschutznachweis, ist der Gemeinde eine Kopie der Minergie-Gesuchsunterlagen zu senden. Wenn der Gemeinde spätestens bei der Schnurgerüstabnahme kein geprüfter Wärmeschutznachweis vorliegt (bzw. ein provisorisches Minergie-Zertifikat), kann die Gemeinde einen Baustopp veranlassen.

Kontakt

Energieberatung
(c/o Umweltberatung Luzern)

Bourbaki-Panorama

Löwenplatz 11

6004 Luzern

Standort

Telefon 041 412 32 32

E-Mail

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen