Grossverbraucher
Gestützt auf § 19 des kantonalen Energiegesetzes (KEnG) vollzieht die Dienststelle Umwelt und Energie die kantonalen Grossverbraucher-Bestimmungen.
Auf nationaler Ebene sind die Vorgaben in Art. 46 EnG und Art. 51 EnV geregelt. Weitere Details sind in der kantonalen Energieverordnung (KEnV) in den §§ 16 (Zumutbare Massnahmen) und 17 (Vereinbarungen, Gruppen) festgehalten.
Als Grossverbraucher gelten Energiebezüger, die einen jährlichen Elektrizitätsbedarf von mehr als 0.5 GWh (500‘000 kWh) und / oder einen jährlichen Wärmebedarf von mehr als 5 GWh aufweisen. Das Grossverbrauchermodell dient dazu, die Energieeffizienz der betroffenen Unternehmen mit der Umsetzung wirtschaftlicher Massnahmen zu steigern. Um ein Wachstum nicht zu verhindern, werden bewusst Effizienzsteigerungen gefordert und keine absoluten Reduktionen. Zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben bieten sich zwei Wege an: die Universalzielvereinbarung oder die Energieverbrauchsanalyse.
1. Universalzielvereinbarung (UZV)
Eine UZV wird entweder mit der act Cleantech Agentur Schweiz oder mit der Energieagentur der Wirtschaft (EnAW) abgeschlossen. Sie beinhaltet Energieeffizienzziele und einen Reduktionspfad über einen Zeitraum von zehn Jahren. Zusätzlich zur Erfüllung der kantonalen Vorschriften dient die UZV als Grundlage für die Rückerstattung der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags.
Übersicht |
Ihr Unternehmen wird von der Potentialanalyse bis zum Monitoring von act oder EnAW begleitet. Die beiden Agenturen arbeiten mit akkreditierten Energiespezialisten zusammen und stellen mit der ausgearbeiteten UZV sicher, dass Ihr Unternehmen die Anforderungen des nationalen und des kantonalen Energiegesetzes sowie des CO2-Gesetzes einhält. |
Zielgrössen |
Energieeffizienzsteigerung (Richtwert 2% pro Jahr), CO2-Reduktion |
Umsetzung |
Ein Energiespezialist analysiert Ihr Unternehmen und erstellt eine Liste mit Massnahmen. Welche Massnahmen umgesetzt werden, um die Effizienzziele zu erreichen, bleibt dem Unternehmen überlassen. |
Eignung |
- für alle Unternehmensgrössen und Branchen
- für Unternehmen mit Standorten in der ganzen Schweiz
- für Unternehmen, die sich die CO2-Abgabe und / oder den Netzzuschlag rückerstatten lassen können |
Laufzeit |
10 Jahre |
Gruppenbildung |
Unternehmen können sich, in Absprache mit act oder EnAW, einer Branchengruppe anschliessen oder eine neue Gruppe bilden. |
Kosten |
- Kosten für die Mitgliedschaft
- Kosten für die Erarbeitung der Vereinbarung (ab 1000 Franken, abhängig vom gewählten Modell und der Unternehmensgrösse)
- Kostenrechner act, Kostenrechner EnAW |
Monitoring |
Das jährliche Monitoring wird von der beauftragten Agentur (act oder EnAW) durchgeführt. Diese liefert die vollzugsrelevanten Kenngrössen dem Kanton. |
Geltungsbereich |
schweizweit |
Vorteile UZV
- Alles aus einer Hand: Die beauftragte Fachperson begleitet Ihr Unternehmen durch den gesamten Prozess.
- Grundlage für die Rückerstattung der CO2-Abgabe und des Netzzuschlags
- Schweizweit gültig: Unternehmen mit Standorten in mehreren Kantonen können eine einzige UZV abschliessen.
- Möglichkeit der Gruppenbildung
- Flexibilität bei der Umsetzung: Das Unternehmen kann selbst bestimmen, mit welchen Massnahmen das Effizienzziel erreicht werden soll.
- Langfristige Unternehmensplanung: Der Zeithorizont von zehn Jahren bietet die Möglichkeit, die Umsetzung der Massnahmen auf die betrieblichen Abläufe und die Erneuerungszyklen abzustimmen.
- Befreiungen: Unternehmen mit einer gültigen UZV können von gewissen kantonalen Detailvorschriften im Energiebereich befreit werden (§§ 13, 15, 17, 20, 25 und 26 KEnG).
- Qualitätssicherung: die Akkreditierung beim Bund stellt sicher, dass die zuständigen Fachleute die notwendigen Erfahrungen haben.
Gebühren UZV
Für eine Universalzielvereinbarung wird vom Kanton Luzern keine Gebühr erhoben, da der gesamte Prozess von der act oder EnAW abgewickelt wird.
Kostenrechner act
Kostenrechner EnAW
2. Energieverbrauchanalyse (EVA)
Die EVA wird vom Kanton Luzern verfügt, wenn keine UZV abgeschlossen wird. Eine frei wählbare Fachperson analysiert Ihr Unternehmen und erarbeitet wirtschaftliche Massnahmen, die innert drei Jahren umgesetzt werden müssen.
Übersicht |
Mit der Umsetzung von wirtschaftlichen Massnahmen einer EVA erfüllt Ihr Unternehmen die Vorgaben des kantonalen Energiegesetzes. |
Zielgrösse |
Energieeffizienzsteigerung (15 % in den ersten drei Jahren) |
Umsetzung |
Eine Fachperson analysiert Ihr Unternehmen und erstellt eine Liste mit wirtschaftlichen Massnahmen. Bezüglich der Umsetzung der Massnahmen besteht keine Wahlfreiheit. |
Eignung |
- für Unternehmen mit wenigen und einfachen Prozessen
- für Unternehmen, die bereits grössere Energieoptimierungsmassnahmen umgesetzt oder vorgesehen haben |
Laufzeit |
10 Jahre |
Gruppenbildung |
nicht möglich |
Kosten |
- Kosten für den Energiespezialisten individuell nach Aufwand
- 1600 Franken für die Prüfung und das Monitoring durch den Kanton Luzern |
Monitoring |
jährliches Monitoring durch den Kanton Luzern |
Geltungsbereich |
Kanton Luzern |
Vorteile EVA
- Kompakte Umsetzung: Die Durchführung der Massnahmen ist nach drei Jahren abgeschlossen.
- Die Unternehmen profitieren bereits nach drei Jahren vollumfänglich von der Reduktion der Energiekosten.
Gebühren EVA
Der Kanton Luzern ist zuständig für die Prüfung, die Freigabe und das Monitoring der Energieverbrauchsanalysen. Für die Erfüllung dieser Aufträge werden den Grossverbrauchern gemäss § 36 KEnG 1'600 Franken verrechnet (Diese Gebühr gilt für den Standard-Vollzug. Bei überdurchschnittlichem Aufwand, zum Beispiel aufgrund von Nachforderungen, wird die Gebühr nach Aufwand erhoben). Dazu kommen die Kosten für die Erarbeitung der Massnahmen, die vom gewählten Energiespezialisten festgelegt werden und von der Grösse des Unternehmens abhängig sind.