Der kantonale Planungsbericht Klima- und Energiepolitik aus 2021 umfasst Massnahmen für die kantonale sowie kommunale Energieplanung. Eine Energieplanung umfasst die Wärme-, und Kälteversorgung, Produktion erneuerbarer Energien, Sektorkoppelung, Speicherung sowie der Umgang mit dem bestehenden Gasnetz. Dies bedingt eine räumliche Abstimmung. Mit dem Ziel «Netto null 2050» erhält die Dekarbonisierung ein zeitliches Ziel und es muss ein konkreter Absenkpfad erarbeitet werden.
Kantonal
Die raumplanerischen Voraussetzungen für den geforderten Ausbau der erneuerbaren Energien zur Kälte-, Wärme und Stromversorgung sollen im kantonalen Richtplan geschaffen werden. Der kantonale Planungsbericht fordert hier die Weiterentwicklung der kantonalen Energierichtplanung, die Definition von Prinzipien und Vorgaben für die räumliche Koordination über das ganze Kantonsgebiet und das Schaffen von verlässlichen Rahmenbedingungen für Investitionen.
Informationen zur kantonalen Richtplanung
Kommunal
Gemäss dem kantonalen Energiegesetz (§ 5 KEnG, § 3 KEnV) sind Gemeinden dazu verpflichtet, eine kommunale Energieplanung zu erstellen. Die Verordnung präzisiert, dass die Gemeinden einen auf die Verhältnisse der Gemeinde abgestimmten Energiestadt-Prozess oder ein vergleichbares Verfahren durchführen und allfällige Massnahmen prüfen. Der Energiestadtprozess ist eine gute Grundlage für weitere (z.B. raumwirksame) Planungen und wird von den Gemeinden schon heute als bewährtes Instrument angewendet.
Der kantonale Planungsbericht fordert zudem «Netto null 2050»-kompatible kommunale Energieplanungen (Massnahme KS-E1.3) bis 2030. Die kommunale Energieplanung kann sehr unterschiedlich vorgenommen werden. Zur Unterstützung der Gemeinden erarbeitete der Kanton diverse Arbeitshilfen, die aufzeigen, mit welchen Vorgehensschritten die Gemeinden eine «Netto null 2050»-kompatible Energieplanung erarbeiten können. Grundsätzlich orientiert sich der Kanton dabei am Inhalt einer Energieplanung gemäss den Vorgaben von EnergieSchweiz.
Der Prozess der Erarbeitung einer kommunalen Energieplanung umfasst grundsätzlich 4 Phasen:
- Energie-Potenzial-Analyse (EPA)
- Kommunale Zielsetzung
- Massnahmen konkretisieren
- Monitoring und Massnahmenüberprüfung
Im Rahmen der EPA-Beratung (Schritt 1) wird zudem geprüft, ob es zusätzlich einer räumlichen Verortung (Energierichtplanung) bedarf. Weitere Informationen zu den einzelnen Prozessschritten finden Sie in den nachstehenden Unterlagen.
Abbildung: Visualisierung EPA-Karten im Energieplanungs-Modul
Daten Grundlagen
Webkarten
Die Webkarte «Energieplanungen» stellt kommunale und regionale Energieplanungen grafisch dar. Es sind diejenigen Planungen ersichtlich, von welchen bereits ein GIS-Datensatz erstellt wurde.
Energie-GIS
Das «Energie-GIS» ermöglicht eine Visualisierung und Analyse raumrelevanter Gebäudeenergiedaten. Die Darstellung fokussiert auf den Heizungsersatz mit erneuerbaren Energien. Mit der Verknüpfung von Energiebedarf und Energieangebot liefert die Anwendung die Grundlagen für eine kommunale Energieplanung sowie die Planung von Wärmeverbünden.
Klima- und Energie Dashboard
Seit August 2024 werden Klima- und Energiedaten auf dem kantonalen Klima- und Energie Dashboard der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt klimaundenergiedashboard.lu.ch
alle Daten zu Energie