Umwelt und Energie

Kommunale Energieplanung

Der Klimawandel und die damit verbundenen Herausforderungen werden das Handeln in den nächsten Jahren prägen. Der Bund verfolgt seit 2012 eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel. Am 28. August 2019 beschloss der Bundesrat, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 auf netto null reduzieren soll.

Aufbauend darauf fordert der kantonale Planungsbericht Klima- und Energiepolitik «Netto null 2050»-kompatible kommunale Energieplanungen (Massnahme KS-E1.3). Eine solche Planung umfasst die Wärme-/Kälteversorgung, Produktion erneuerbarer Energien, Sektorkoppelung, Speicherung sowie der Umgang mit dem bestehenden Gasnetz. Dies bedingt eine räumliche Abstimmung. Mit dem Ziel «Netto Null 2050» erhält die Dekarbonisierung ein zeitliches Ziel und es muss ein konkreter Absenkpfad erarbeitet werden.

Das kantonale Energiegesetz schreibt ebenfalls vor, dass eine kommunale Energieplanung geführt werden muss (§ 5 KEnG). Der Energiestadt-Prozess erfüllt die Anforderung (§ 3 KEnV). Zudem sind Hinweise für weitergehende Inhalte bei entsprechendem Bedarf aufgelistet (§ 3 KEnV).

Auf dieser Seite finden Sie Grundlagen sowie Anforderungen zur Erstellung der kommunalen Energieplanung in Ihrer Gemeinde.

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