Energie
Am 1. Januar 2019 ist das neue kantonale Energiegesetz in Kraft getreten. Es beinhaltet auch Ziele zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Förderung der erneuerbaren Energien. Konkret soll der Anteil der erneuerbaren Energien bis ins Jahr 2030 auf 30 Prozent erhöht werden. Rückwirkend per 1. Januar hat der Regierungsrat nun auch das Energiekonzept 2019-2021 in Kraft gesetzt. Es zeigt die mittel- und langfristige Strategie in der Energiepolitik auf.
Heizvergleichsrechner
Der Heizvergleichsrechner stellt die Kosten und die CO2-Emissionen der verschiedenen Heizsysteme dar. Der Vergleich berücksichtigt neben den Investitionskosten auch die Energie- und Betriebskosten. Diese dienen als Grundlage, um die verschiedenen Heizsysteme miteinander zu vergleichen.
Heizvergleichsrechner
Energiegesetz
Am 10. Juni 2018 sagten die Luzerner Stimmbürgerinnen und Stimmbürger deutlich Ja zum totalrevidierten Energiegesetz. Es ersetzt das veraltete Energiegesetz von 1989 durch neue, der technologischen und ökologischen Realität entsprechende Vorschriften. Es fördert erneuerbare Energien und eine effiziente Energienutzung, schafft gewerbefreundliche Vorschriften und gewährleistet einen einfachen, schnellen und unbürokratischen Vollzug. Mit dem Einsatz erneuerbarer Energien sinkt zudem der Bedarf nach fossilen Brennstoffen.
energiegesetz.lu.ch
Energiekonzept 2019-2021
Der Regierungsrat hat das Energiekonzept 2019–2021 rückwirkend per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Er benennt darin 17 Massnahmen für eine nachhaltige Energieversorgung und -nutzung. Das Energiekonzept ist seit 2007 ein für die kantonale Verwaltung verbindliches Instrument und zeigt die mittel- und langfristige Strategie in der Energiepolitik auf.
Energiekonzept 2019-2021
Förderprogramm Energie 2021
Im Jahr 2021 wird das Förderprogramm Energie gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert weitergeführt. Alle Fördergegenstände bleiben erhalten. Die einzige Anpassung ist eine deutliche Erhöhung des Leistungsbeitrags für Holzfeuerungen. Nachdem das letztjährige Förderbudget bereits im September 2020 ausgeschöpft war, können nun – für Massnahmen, welche ab 2021 umgesetzt werden – wieder Fördergesuche gestellt werden. Um die Höhe der Förderbeiträge abzuschätzen, gibt es einen Fördergeldrechner. Das genaue Vorgehen wird einfach im Erklärvideo dargestellt.
Hier gelangen Sie zum Förderprogramm.
Umwelt und Energie (uwe)
Abteilung Energie und Immissionen
Libellenrain 15
6002
Luzern
Kurzfilm: Förderung von Solarenergie
Neues Energiegesetz
energiegesetz.lu.ch
Energieberatung
Für Fragen zum Thema Energie gibt es die Energieberatung:
Angebot der Energieberatung
Publikationen zum Thema Energie
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