Der Kanton Luzern fördert die Erstellung von Gebäudeenergieausweisen mit Beratungsbericht «GEAK Plus», als Grundlage für fundierte Sanierungsplanungen
Förderbeitrag:
Die wichtigsten Förderbedingungen
- Nur für bestehende Gebäude
- Keine Neubauten
- Nur für erstmalige Erstellung eines GEAK Plus
- Der GEAK Plus muss den Qualitätskriterien des Kantons Luzern entsprechen.
Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen
Fragen und Antworten zur Energieberatung