Der Kanton Luzern fördert mit Minergie-Neubauten mit Zusatz ECO. Förderberechtigt sind Neubauten mit Baubewilligungsjahr 2023. Die Höhe des Förderbeitrags hängt von der Energiebezugsfläche (EBF) und dem eingehaltenen Grenzwert für Treibhausgasemissionen in der Erstellung.
Förderbeiträge:
Erreichung Grenzwert 1:
Basisbeitrag CHF 3’000.- pro Gebäude
EFH: CHF 60 pro m2 EBF; Maximalbeitrag CHF 30’000
MFH/Nichtwohnbauten: 30 CHF pro m2 EBF; Maximalbeitrag CHF 60'000.
Erreichung Grenzwert 2:
Basisbeitrag CHF 3’000.- pro Gebäude
EFH: CHF 30 pro m2 EBF; Maximalbeitrag CHF 30’000
MFH/Nichtwohnbauten: 15 CHF pro m2 EBF; Maximalbeitrag CHF 60'000.
Die wichtigsten Förderbedingungen
E-Learnings
Vorgehen:
WICHTIG: Fördergesuche müssen VOR BAUBEGINN eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.
- Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen und klären Sie ab, ob Ihr Projekt sämtliche Förderbedingungen erfüllt.
- Planen Sie mit einer Fachperson.
- Reichen Sie das Fördergesuch ein. Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem Gesuchsportal.
Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie zwei Jahre Zeit, das Projekt abzuschliessen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und dem Einreichen der Abschlussunterlagen auf dem Gesuchsportal.
Hinweis:
Ein Fördergesuch bzw. eine Förderzusage ersetzt eine notwendige Bewilligung nicht.
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