Der Kanton Luzern fördert mit Minergie-Neubauten mit Zusatz ECO oder Neubauten, welche 90% des Minergie-Grenzwerts THGE erreichen. Förderberechtigt sind Neubauten mit Baubewilligungsjahr 2023.
Vorgehen
1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen und klären Sie ab, ob Ihr Projekt sämtliche Förderbedingungen erfüllt.
2. Planen Sie mit einer Fachperson.
3. Reichen Sie das Fördergesuch ein. Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem Gesuchsportal.
Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie zwei Jahre Zeit, das Projekt abzuschliessen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und dem Einreichen der Abschlussunterlagen auf dem Gesuchsportal.
Wichtige Hinweise
- Fördergesuche müssen VOR BAUBEGINN eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.
-Ein Fördergesuch bzw. eine Förderzusage ersetzt eine notwendige Bewilligung nicht.
Förderbeiträge
Minergie-/-P/-A-ECO Zertifizierungen:
Basisbeitrag CHF 3’000.- pro Gebäude
Zusatzbeitrag EFH: Einhaltung Grenzwert 1 THGE 30 CHF/m2 EBF, Einhaltung Grenzwert 2 THGE 20 CHF/m2 EBF, Maximalbeitrag 30'000 CHF.
Zusatzbeitrag sonstige Gebäudekategorien: Einhaltung Grenzwert 1 THGE 20 CHF/m2 EBF, Einhaltung Grenzwert 2 THGE 10 CHF/m2 EBF, Maximalbeitrag 60'000 CHF.
Einhaltung 90% des Minergie-Grenzwert THGE (auch ohne Minergie-Zertifizierung und einfachem Nachweis möglich):
Basisbeitrag CHF 500.- pro Gebäude
Zusatzbeitrag EFH: 10 CHF/m2 EBF, Maximalbeitrag 10'000 CHF.
Zusatzbeitrag sonstige Gebäudekategorien: 5 CHF/m2 EBF, Maximalbeitrag: 20'000 CHF.
Vorgehen (grau hinterlegt)
Die wichtigsten Förderbedingungen
- Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligung ab dem 1. Januar 2023.
- Förderberechtigt sind EFH, MFH und Nicht-Wohnbauten, welche mit dem Minergie-Zusatz «ECO» zertifiziert werden oder 90% des Minergie-Grenzwerts THGE erreichen.
Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen
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