Der Kanton Luzern fördert die Basisinfrastruktur in bestehenden Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.
Förderbeiträge:
Die wichtigsten Förderbedingungen
- Die Ladeinfrastruktur wurde nach dem 1. Januar 2022 installiert und in Betrieb genommen.
- Neubauten sind nicht förderberechtigt.
Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen
Fragen und Antworten (FAQ) Förderprogramm Ladeinfrastruktur für E-Mobilität