Basisinfrastruktur für E-Mobilität und bi-direktionale Ladestationen

Der Kanton Luzern fördert die Basisinfrastruktur in bestehenden Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten und bi-direktionale Ladestationen mit DC-Strom.

Vorgehen

1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen und klären Sie ab, ob Ihr Projekt sämtliche Förderbedingungen erfüllt.
2. Planen und installieren Sie die Erstellung Ihrer Basisinfrastruktur/Ladestationen.
3. Reichen Sie das Fördergesuch auf dem Gesuchsportal mit den erforderlichen Unterlagen ein.
4. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach positiver Prüfung des Gesuchs.

Wichtige Hinweise

Fördergesuche müssen NACH BAUBEGINN eingereicht werden.

Förderbeiträge

Basisinfrastruktur:
Parkplatz 1-10: 350 Fr.
Parkplatz 11-50: 200 Fr.
ab Parkplatz 51: 100 Fr.

Bi-direktionale Ladestationen:
2'000 Fr. pro Ladestation

Die wichtigsten Förderbedingungen

- Neubauten sind nicht förderberechtigt.

Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen
Fragen und Antworten

So reichen Sie ein Fördergesuch ein.

Bild Förderprogamm

Gesuch einreichen

Reichen Sie Ihr Fördergesuch elektronisch ein:

Gesuchsportal

Anleitung Gesuchserfassung und –abschluss

Energieberatung
(c/o Umweltberatung Luzern)

Bourbaki-Panorama

Löwenplatz 11

6004 Luzern

E-Mail