Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Der Kanton Luzern fördert die Basisinfrastruktur in bestehenden Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.

Vorgehen

1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen und klären Sie ab, ob Ihr Projekt sämtliche Förderbedingungen erfüllt.
2. Planen und installieren Sie die Erstellung Ihrer Basisinfrastruktur/Ladestationen.
3. Reichen Sie das Fördergesuch auf dem Gesuchsportal mit den erforderlichen Unterlagen ein.
4. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach positiver Prüfung des Gesuchs.

Wichtige Hinweise

Fördergesuche müssen NACH BAUBEGINN eingereicht werden.

Förderbeiträge

400 Fr. pro Parkplatz

Die wichtigsten Förderbedingungen

- Die Ladeinfrastruktur wurde nach dem 1. Januar 2022 installiert und in Betrieb genommen.
- Neubauten sind nicht förderberechtigt.

Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen 
Fragen und Antworten

 

So reichen Sie ein Fördergesuch ein.

Bild Förderprogamm

Gesuch einreichen

Reichen Sie Ihr Fördergesuch elektronisch ein:

Gesuchsportal

Anleitung Gesuchserfassung und –abschluss