Der Kanton Luzern fördert den Anschluss an ein Wärmenetz, wenn dieser eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzt. Die bezogene Wärme muss hauptsächlich aus erneuerbarer Energie oder Abwärme stammen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung.
Vorgehen
1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen und klären Sie ab, ob Ihr Projekt sämtliche Förderbedingungen erfüllt.
2. Planen Sie den Heizungsersatz mit einer Fachperson. Wir empfehlen Ihnen den GEAK Plus als Entscheidungshilfe für Ihren Heizungsersatz zu nutzen.
3. Reichen Sie das Fördergesuch ein. Gesuchsportal Sobald die Planung inkl. Offerten vorliegt, können Sie das Fördergesuch einreichen. Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem Gesuchsportal.
Wichtige Hinweise
- Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.
- Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie zwei Jahre Zeit, das Projekt abzuschliessen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und dem Einreichen der Abschlussunterlagen auf dem Gesuchsportal.
- Ein Fördergesuch bzw. eine Förderzusage ersetzt die Meldung des Heizungsersatzes und eine allfällig notwendige Bewilligung nicht.
Förderbeiträge
- Bis 15 kW: 8’200 Fr.
- Ab 15 kW: 7’000 Fr. + 80 Fr./kW
- Ab 500 kW: 27'000 Fr.- + 40 Fr./kW
- Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems: 6'000 Fr. + 200 Fr./kWth
Die wichtigsten Förderbedingungen
- Ersatz von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen.
- Der Förderbeitrag wird mit maximal 50 W Anschlussleistung pro m2 Energiebezugsfläche (EBF) bemessen.
- Die bezogene Wärme muss zu mindestens 75% aus erneuerbarer Energie oder Abwärme stammen.
Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen
Fragen und Antworten