Der Kanton Luzern fördert Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in dicht bebauten Gebieten zu forcieren.
Wichtiger Hinweis
Kontaktieren Sie die Dienststelle Umwelt und Energie vor der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits abgeschlossenen Studien ist ausgeschlossen.
Förderbeitrag
- Der Kanton Luzern fördert maximal 1/3 der Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie.
- Der maximale Förderbeitrag pro Machbarkeitsstudie beträgt CHF 20'000.
Die wichtigsten Förderbedingungen
- Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien für den Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzen.
- Der Anteil erneuerbare Wärme des geplanten Wärmenetzes muss mindestens 75% betragen.
- Das Beitragsgesuch ist zwingend vor Beginn der Machbarkeitsstudie einzureichen, andernfalls besteht kein Anspruch auf Förderung.
- Jedes Gesuch wird individuell beurteilt.
- Die Abrechnungsunterlagen (Machbarkeitsstudie inkl. Abrechnung des Projekts) müssen spätesten 2 Jahre nach Erhalt einer Förderzusage bei der Dienststelle Umwelt und Energie eingereicht werden.
- Eine allfällige Fristverlängerung ist schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen