Der Kanton Luzern fördert Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in dicht bebauten Gebieten zu forcieren.
Die wichtigsten Förderbedingungen
- Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien für den Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzen.
- Der Anteil erneuerbare Wärme des geplanten Wärmenetzes muss mindestens 75% betragen.
- Das Beitragsgesuch ist zwingend vor Beginn der Machbarkeitsstudie einzureichen, andernfalls besteht kein Anspruch auf Förderung.
- Jedes Gesuch wird individuell beurteilt.
- Die Abrechnungsunterlagen (Machbarkeitsstudie inkl. Abrechnung des Projekts) müssen spätesten 2 Jahre nach Erhalt einer Förderzusage bei der Dienststelle Umwelt und Energie eingereicht werden.
- Eine allfällige Fristverlängerung ist schriftlich zu beantragen und zu begründen.
Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen
WICHTIG:
Kontaktieren Sie die Dienststelle Umwelt und Energie vor der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits abgeschlossenen Studien ist ausgeschlossen.