Förderberechtigt ist die Wärmedämmung von Fassade, Dach, Wand und Boden gegen Erdreich.
Vorgehen
1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen.
Nutzen Sie die Informationen auf dieser Webseite oder kontaktieren Sie unsere Energieberatung (Kontakt siehe rechte Spalte).
2. Erstellen Sie einen «GEAK Plus» Ob bei Ihrem Gebäude eine energetische Sanierung ansteht und wie es optimal saniert werden kann, zeigt der Gebäude-Energieausweis mit Beratungsbericht «GEAK Plus». Dieser wird vom Kanton Luzern gefördert. Eine Liste der GEAK-Experten finden Sie auf www.geak.ch.
3. Planen Sie die Sanierung mit einer Fachperson. Mit dem Sanierungsprojekt legen Sie fest, welche Teile der Gebäudehülle wie gedämmt werden und welche Kosten damit verbunden sind. Nutzen Sie für Ihr Sanierungsprojekt die Empfehlungen des «GEAK Plus».
4. Reichen Sie Ihr Fördergesuch ein.Die Eingabe des Gesuchs erfolgt elektronisch über das Gesuchportal Ihres Kantons (siehe rechte Spalte). Ab einem Förderbeitrag von 10’000 Franken ist ein «GEAK Plus» zwingend.
Nach der Förderzusage haben Sie zwei Jahre Zeit, um die Sanierung abzuschliessen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Sanierungsarbeiten.
Wichtiger Hinweis
Ein Fördergesuch bzw. eine Förderzusage ersetzt eine allfällig notwendige Baubewilligung nicht.
Förderbeitrag
60 Fr./m2 wärmegedämmter Fläche
Die wichtigsten Förderbedingungen
- Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden.
- Die gedämmte Fläche muss mindestens 50 m2 umfassen (Minimalförderbeitrag: 3000 Franken).
- Der Förderbeitrag ist pro Projekt auf 100‘000 Franken begrenzt.
- Förderberechtigt sind Gebäude mit Baubewilligungsjahr vor 2000.
Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen
Fragen und Antworten
Hinweis für komplexe Gebäude und Gebäude mit Mischnutzung
Der GEAK Plus kann nur für Ein- und Mehrfamilienhäuser, Schul-, Verwaltungs-, Restaurant/Hotel- und Verkaufsbauten sowie Mischnutzungen erstellt werden. Andere Gebäude benötigen für Förderbeiträge über 10‘000 Franken eine individuelle Gebäudeanalyse mit Vorgehensempfehlung.
Hinweis für denkmalgeschützte Bauten
Ist Ihr Gebäude ein erhaltens- und schützenswertes Objekt? In diesem Fall können Sie bei der Denkmalpflege des Kantons Luzern um eine Erleichterung der energetischen Anforderungen nachsuchen.
Formular für denkmalgeschützte Bauten