Dekarbonisierung Prozessenergie

Fossile erzeugte Prozessenergie ist für rund 10% der direkten Treibhausemissionen im Kanton Luzern verantwortlich. 

Der Kanton Luzern unterstützt prozessintensive Unternehmen bei Effizienzmassnahmen und beim Umstieg von fossilen zu erneuerbaren Energieträgern.

Produktionsprozesse mit hohen spezifischen Temperaturanforderungen sind grösstenteils noch auf fossile Energieträger angewiesen. Im Gegensatz zu Gebäudewärme ist die Dekarbonisierung von Prozesswärme komplexer und aufwendiger. Im Kanton Luzern stehen einige Dutzend grosse und mittlere Unternehmen vor der Aufgabe, ihre Produktionsprozesse bis 2050 auf erneuerbare Energien umzustellen. Diese Unternehmen sind aufgefordert Effizienz- und Ersatzmassnahmen zu planen und aufzuzeigen, bis wann sie ihre Treibhausgasemissionen auf null senken. Das Förderprogramm Dekarbonisierung Prozessenergie fördert Massnahmen, welche frühzeitig auf dieses Emissionsziel hinwirken.

Vorgehen

  1. Stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen. Die Massnahmenwirkung muss aus einer Analyse (PinCH, Dekarbonisierungs-Fahrplan, Klimafahrplan oder vergleichbares) nachvollziehbar sein und einen relevanten Schritt zur Dekarbonisierung des gesamten Unternehmens darstellen.
  2. Prüfen Sie alternative Fördermöglichkeiten auf Bundesebene und Erteilen Sie beim Gesuch Auskunft über Ablehnungen.
  3. Richten Sie ihr Gesuch an die Dienststelle Umwelt und Energie.
  4. Nach Erhalt der Förderzusage werden angemessene Fristen zur Umsetzung der Massnahme(n) gewährt.
  5. Bestellung und Umsetzung des Projektes.
  6. Meldung der Umsetzung oder von Verzögerungen bei der Dienststelle Umwelt und Energie.

Wichtige Hinweise

Förderbeitrag

  • Der Förderbeitrag wird anhand der anrechenbaren jährlichen Wirkung an Treibhausgasverminderung berechnet.
  • Pro Tonne CO2eq jährliche Treibhausgasverminderung werden einmalig 500 Franken berechnet
  • Der minimale Förderbeitrag beträgt 15'000 Franken; der maximale Förderbeitrag beträgt 250'000 Franken pro Betriebsstätte

Geförderte Massnahmen

Der bewusste Ressourcenumgang erfordert, insbesondere bei der Prozessenergie, dass die Produktionsverfahren neu gedacht und auf Effizienz optimiert werden. So können Dimensionierung und Investition für Ersatz-Wärmeerzeuger und auch die Betriebskosten reduziert werden. Anstelle eines 1:1 Wärmeerzeugerersatzes soll der Fokus in erster Linie auf Massnahmen bei Effizienz, Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung gerichtet werden. Gefördert werden Massnahmen, welche in einem Klimafahrplan – oder vergleichbarem Instrument zur Prozessdekarbonisierung – analysiert, geplant und beschrieben sind.

Die Massnahmenförderung beginnt bei Projekten mit einer jährlichen Treibhausgasverminderung ab 30 Tonnen CO2-aequivalenten.

Bei der Antragstellung ist das Projekt einer oder mehreren der nachfolgend gelisteten Massnahmen Mn-1 bis Mn-6 zuzuordnen. Die Antragstellenden prüfen vorgängig mögliche Alternativförderungen und geben der Dienststelle Umwelt und Energie Auskunft darüber.

Mn-1

Prozessanpassung, Effizienzmassnahme:
Investitionen bei der Produktionsinfrastruktur oder im Produktionsverfahren, welche zu einem dauerhaften reduzierten Prozessenergieeinsatz führen.

Mn-2
Abwärme-Nutzung und/oder Wärmerückgewinnung.
Mn-3
Unternehmensspezifische Massnahme mit Treibhausgasverminderung bei Prozessenergie.
Mn-4

Wärmeerzeugerersatz:
Substitution des fossilen Wärmeerzeugers durch einen erneuerbaren Wärmeerzeuger.
Idealerweise optimal ausgelegt nach der Umsetzung von Effizienzmassnahmen.

Mn-5

Wärmeerzeuger-Splitting / Bivalente Lösungen:
Teilweise Substitution des fossilen Wärmeerzeugers durch einen erneuerbaren. 

Mn-6
Investitionen in die Umstellung auf erneuerbare Brennstoffe können gefördert werden, sofern eine bleibende Treibhausgasverminderung bei Prozessenergie dargelegt werden kann. 

Gesucheinreichung / erforderliche Unterlage

Einreichen an:  uwe@lu.ch
Betreff: Fördergesuch Dekarbonisierung Prozessenergie [Firma, Ort]
Dokumente / Anhänge Klimafahrplan, PinCH-Analyse oder vergleichbarer Bericht
Angaben:
  • Beschreibung, welche Massnahme(n) umgesetzt werden soll(en)
  • geplante Wirkung (gem. Berichtsbeilage oder angepasst)
  • Geplante Investitionskosten
  • Geplanter Projektstart
  • Geplanter Umsetzungstermin / Wirkungsbeginn
  • Projektabhängigkeiten und -risiken.

Im Rahmen der Prüfung kann die Dienststelle zusätzliche Unterlagen einfordern.

Kontakt

Matthias Zemp
041 228 37 54

Weitere Informationen

Förderbedingungen