Der Kanton Luzern fördert das Erstellen von Neuanlagen automatischer Holzfeuerungen bei der Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen (zentral oder dezentral) auf naturbelassenes Holz. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die Kessel-Nennleistung der Anlage (kWth).
Förderbeiträge
- Bis 70 kWth: 5'000 Fr. +200 Fr./kWth
- Ab 70 kWth bis 500 kWth: 300 Fr./kWth
- Ab 500 kWth: 40'000 Fr. + 300 Fr./kWth
- Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems: 1600 Fr. + 40 Fr./kWth
Die wichtigsten Förderbedingungen
- Nur bei Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen auf naturbelassenes Holz.
- Der Förderbeitrag wird mit max. 50 W installierter Kessel-Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen.
- Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz (Anlagen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung)
- Planung gemäss QM Holzheizwerke (Anlagen über 70 kW Feuerungswärmeleistung)
Allgemeine Förderbedingungen
Spezifische Förderbedingungen für automatische Holzfeuerungen bis 70 kW
Spezifische Förderbedingungen für automatische Holzfeuerungen über 70 kW
Fragen und Antworten - Holzfeuerungen