Der Kanton Luzern fördert das Erstellen von Neuanlagen automatischer Holzfeuerungen bei der Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen (zentral oder dezentral) auf naturbelassenes Holz. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die Kessel-Nennleistung der Anlage (kWth).
Förderbeiträge
- Stückholzfeuerungen, Pelletfeuerungen mit Tagesbehälter: 5'000 Franken
- Automatische Holzfeuerungen bis 15 kW: 8'000 Franken
- Automatische Holzfeuerungen 15 kWth bis 70 kWth: 5’000 Franken + 200 Fr./kWth
- Automatische Holzfeuerungen ab 70 kWth bis 500 kWth: 300 Fr./kWth
- Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems: 6'000 Fr. + 200 Fr./kWth
Die wichtigsten Förderbedingungen
- Nur bei Umstellung von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen auf naturbelassenes Holz.
- Der Förderbeitrag wird mit max. 50 W installierter Kessel-Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen.
- Qualitätssiegel von Holzenergie Schweiz (Anlagen bis 70 kW Feuerungswärmeleistung)
- Planung gemäss QM Holzheizwerke (Anlagen über 70 kW Feuerungswärmeleistung)
Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen
Situationsanalyse Stückholzfeuerungen/automatische Holzheizungen bis 70kW
Fragen und Antworten - Holzfeuerungen