Wärmepumpen

Der Kanton Luzern fördert Wärmepumpen, wenn diese eine fossile (Öl oder Erdgas) oder elektrische Hauptheizung ersetzen. Förderberechtigt sind Luft/Wasser-, Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen, die Aussenluft oder Umweltwärme aus dem Untergrund, Grundwasser, Seewasser, Wärme aus Eisspeicher etc. nutzen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung der Wärmepumpe (kWth).

Vorgehen

1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen und klären Sie ab, ob Ihr Projekt sämtliche Förderbedingungen erfüllt.
2. Planen Sie den Heizungsersatz mit einer Fachperson. Wir empfehlen Ihnen den GEAK Plus als Entscheidungshilfe für Ihren Heizungsersatz zu nutzen.
3. Reichen Sie das Fördergesuch ein. Sobald die Planung inkl. Offerten vorliegt, können Sie das Fördergesuch einreichen. Die Gesuchseingabe erfolgt auf dem Gesuchsportal.

Wichtige Hinweise

- Fördergesuche müssen vor Baubeginn eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits ausgeführten Massnahmen ist ausgeschlossen.
- Nach Erhalt der Förderzusage haben Sie zwei Jahre Zeit, das Projekt abzuschliessen. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach Abschluss der Arbeiten und dem Einreichen der Abschlussunterlagen auf dem Gesuchportal.
- Bei Sole/Wasser-Wärmepumpen gilt bereits der Start der Bohrung der Erdsonde als Installationsbeginn.
- Ein Fördergesuch bzw. eine Förderzusage ersetzt die Meldung des Heizungsersatzes und eine allfällig notwendige Bewilligung nicht.

Förderbeiträge

- Bis 15 kW: 4’000 Fr. (Luft/Wasser-Wärmepumpen)
- Bis 15 kW: 8’500 Fr. (Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpen)
- Ab 15 kW: 2’500 Fr. + 100 Fr./kWth (Luft/Wasser-Wärmepumpen)
- Ab 15 kW: 4'000 Fr. + 300 Fr./kWth (Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpen)
- Zusatzbeitrag für die Erstinstallation eines Wärmeverteilsystems: 6’000 Fr. + 200 Fr./kWth

Die wichtigsten Förderbedingungen

- Ersatz von fossilen Energieträgern (Öl oder Erdgas) oder von Elektroheizungen
- Der Förderbeitrag wird mit max. 50 W installierter Kessel-Nennleistung pro m2 Energiebezugsfläche bemessen.
- Für Anlagen bis 15 kWth ist Wärmepumpensystemmodul (WPSM) erforderlich.
- Anlagen über 15 kWth benötigen Leistungsgarantie von EnergieSchweiz und Gütesiegel der Gütesiegelliste der Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS).
- Bei Anlagen ab 100 kWth ist Strom- und Wärmemessung erforderlich
- Erdwärmesonden müssen durch Bohrfirmen mit FWS-Gütesiegel verteuft werden.

Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen
Fragen und Antworten

Weitere Anmerkungen


Wärmepumpen-System-Modul
Der Einsatz des WPSM stellt eine hohe Qualität bei der Planung und Umsetzung von Wärmepumpenanlagen sicher. Optimal aufeinander abgestimmte System-Komponenten führen zu hoher Energieeffizienz und tiefen Betriebskosten. Der Kanton Luzern fördert seit 01.01.2024 die Kosten für das WPSM Anlagenzertifikat. www.wp-systemmodul.ch

Faktenblatt Wärmepumpensystemmodul WPSM 

Leistungsgarantie
Die Leistungsgarantie ist eine Arbeitsgrundlage von EnergieSchweiz, suissetec und Minergie für die Planung, Dimensionierung, Bestellung und Abnahme haustechnischer Anlagen. www.leistungsgarantie.ch

Gütesiegel
Das Wärmepumpen-Gütesiegel ist eine Qualitätsauszeichnung für Wärmepumpen-Baureihen oder -Einzelgeräte. Das FWS-Gütesiegel für Erdwärmesonden-Bohrfirmen sichert eine hohe Qualität von Erdsonden-Bohrungen. www.fws.ch/category/qualitaetssicherung

 

So reichen Sie ein Fördergesuch ein.

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Fördergesuche können Sie online einreichen:
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(c/o Umweltberatung Luzern)

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