Auswirkungen des Klimagesetzes auf das Förderprogramm Energie des Kantons Luzern
Der Kanton Luzern ist erfreut, dass das Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) angenommen wurde. Das gibt Planungssicherheit, auch für die Kantone und die Wirtschaft. Mit den zusätzlichen Geldern aus dem nationalen Impulsprogramm für den Heizungsersatz können Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden verstärkt vorangetrieben werden.
Mit dem Impulsprogramm kann das aktuelle Förderprogramm Energie des Kantons Luzern optimal ergänzt werden. Insbesondere soll damit der Ersatz von Elektroheizungen und von fossilen Heizungen in grösseren Gebäuden unterstützt werden. In einem nächsten Schritt wird der Bund voraussichtlich bis Ende Jahr 2023 die entsprechende Verordnung ausarbeiten. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. |
Der Kanton Luzern fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude. Für folgende Massnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung:
Stand der Zusicherungen 2023
Zusicherungen Förderprogramm
Stromeffizienzprogramm
Dieses leistet Beiträge an Investitionen zur Verminderung des Stromverbrauchs. Es gilt für Bauten im gesamten Gebiet des Kantons Luzern und für den Ersatz von folgenden bestehenden Geräten und Anlagen:
- Ersatz von Umwälzpumpen
- Erneuerung der Beleuchtung in Nicht-Wohnbauten
Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: energie-zentralschweiz.ch/foerderprogramme/luzern
Photovoltaik-Anlagen werden vom Bund ab 2018 mit einer Einmalvergütung (EIV) oder über das Einspeisevergütungssystem (EVS) gefördert.
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