Auswirkungen des nationalen Klima- und Innovationsgesetzes auf das Förderprogramm Energie des Kantons Luzern
Mit der Verabschiedung des Klima- und Innovationsgesetzes (Abstimmung Juni 2023) sind neue Fördermassnahmen für den Austausch von Heizungen vorgesehen. Bereits heute unterstützen und forcieren Bund und Kantone den Ersatz alter Heizsysteme durch ihre Förderbeiträge. Durch die Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes wird ab 2025 ein Impulsprogramm für die kommenden 10 Jahre aufgelegt, das direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Das Gesetz ermöglicht es, zusätzliche Impulse in Bereichen zu setzen, in denen das bestehende Gebäudeprogramm zu wenig wirksam ist, zum Beispiel beim Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen oder dem Ersatz fossilbetriebener Heizungen im mittleren und höheren Leistungsbereich sowie bei Energieeffizienzmassnahmen.
Mit welchen Massnahmen und Förderbeiträgen das erfolgen soll, wird im Rahmen der Verordnung zum Klimaschutzgesetz definiert. Diese wird der Bundesrat in eine öffentliche Vernehmlassung schicken. Ziel ist, dass die Verordnung 2025 in Kraft tritt. Da derzeit noch Grundlagenarbeiten zur Verordnung laufen, können wir zu den Inhalten und zu den genauen Förderbeiträgen noch keine Aussagen machen. Je nach Fördermassnahme ist es nicht absehbar, ob in Zukunft ein höherer Förderbeitrag gewährt wird. Es empfiehlt sich nicht, mit geplanten Projekten zu warten.
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Der Kanton Luzern fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude. Für folgende Massnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung:
Stand der Zusicherungen 2023
Zusicherungen Förderprogramm
Stromeffizienzprogramm
Dieses leistet Beiträge an Investitionen zur Verminderung des Stromverbrauchs. Es gilt für Bauten im gesamten Gebiet des Kantons Luzern und für den Ersatz von folgenden bestehenden Geräten und Anlagen:
- Ersatz von Umwälzpumpen
- Erneuerung der Beleuchtung in Nicht-Wohnbauten
Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: energie-zentralschweiz.ch/foerderprogramme/luzern
Photovoltaik-Anlagen werden vom Bund ab 2018 mit einer Einmalvergütung (EIV) oder über das Einspeisevergütungssystem (EVS) gefördert.
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