Umwelt und Energie

Förderprogramme Energie

Auswirkungen des nationalen Klima- und Innovationsgesetzes auf das Förderprogramm Energie des Kantons Luzern

Mit der Verabschiedung des Klima- und Innovationsgesetzes (Abstimmung Juni 2023) sind neue Fördermassnahmen für den Austausch von Heizungen vorgesehen. Bereits heute unterstützen und forcieren Bund und Kantone den Ersatz alter Heizsysteme durch ihre Förderbeiträge. Durch die Annahme des Klima- und Innovationsgesetzes wird ab 2025 ein Impulsprogramm für die kommenden 10 Jahre aufgelegt, das direkt aus dem Bundeshaushalt finanziert wird. Das Gesetz ermöglicht es, zusätzliche Impulse in Bereichen zu setzen, in denen das bestehende Gebäudeprogramm zu wenig wirksam ist, zum Beispiel beim Ersatz von ortsfesten elektrischen Widerstandsheizungen oder dem Ersatz fossilbetriebener Heizungen im mittleren und höheren Leistungsbereich sowie bei Energieeffizienzmassnahmen.

Mit welchen Massnahmen und Förderbeiträgen das erfolgen soll, wird im Rahmen der Verordnung zum Klimaschutzgesetz definiert. Diese wird der Bundesrat in eine öffentliche Vernehmlassung schicken. Ziel ist, dass die Verordnung 2025 in Kraft tritt. Da derzeit noch Grundlagenarbeiten zur Verordnung laufen, können wir zu den Inhalten und zu den genauen Förderbeiträgen noch keine Aussagen machen. Je nach Fördermassnahme ist es nicht absehbar, ob in Zukunft ein höherer Förderbeitrag gewährt wird. Es empfiehlt sich nicht, mit geplanten Projekten zu warten.

Der Kanton Luzern fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude. Für folgende Massnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung:

Haustechnik                                                         

Elektro-Ladeinfrastruktur

Stand der Zusicherungen 2023

Stand Förderprogramm

Zusicherungen Förderprogramm

Das müssen Sie beachten

  • Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen (ausser bei Ladeinfrastruktur für E-Mobilität).

  • Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab 10‘000 Fr. pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen.

  • Förderbeiträge an eine Minergie-Sanierung können nicht mit Beiträgen an die Gebäudehülle oder die Haustechnik kombiniert werden.

 

Stromeffizienzprogramm

Dieses leistet Beiträge an Investitionen zur Verminderung des Stromverbrauchs. Es gilt für Bauten im gesamten Gebiet des Kantons Luzern und für den Ersatz von folgenden bestehenden Geräten und Anlagen:

  • Ersatz von Umwälzpumpen
  • Erneuerung der Beleuchtung in Nicht-Wohnbauten

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: energie-zentralschweiz.ch/foerderprogramme/luzern


Förderung von Solarstrom

Photovoltaik-Anlagen werden vom Bund ab 2018 mit einer Einmalvergütung (EIV) oder über das  Einspeisevergütungssystem (EVS) gefördert.

Mehr Informationen


So reichen Sie ein Fördergesuch ein.

Bild Förderprogamm

Gesuchsportal

Fördergesuche können Sie online einreichen:
Gesuchsportal

Wie hoch ist der voraussichtliche Förderbeitrag?
Fördergeldrechner

Anleitung Gesuchserfassung und –abschluss

Weitere Informationen

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die kantonale
 Energieberatung

Übersicht Förderprogramm 2023:
Web-Flyer 

EGID-Abfrage
Eidg. Gebäudeidentifikator

Zur Meldeplattform
Energiemeldungen

Förderangeboten im Energie- und Mobilitätsbereich
energiefranken.ch

 

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen