Umwelt und Energie

Förderprogramme Energie

Auswirkungen des Klimagesetzes auf das Förderprogramm Energie des Kantons Luzern

Der Kanton Luzern ist erfreut, dass das Klima- und Innovationsgesetzes (KlG) angenommen wurde. Das gibt Planungssicherheit, auch für die Kantone und die Wirtschaft. Mit den zusätzlichen Geldern aus dem nationalen Impulsprogramm für den Heizungsersatz können Massnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden verstärkt vorangetrieben werden.

Mit dem Impulsprogramm kann das aktuelle Förderprogramm Energie des Kantons Luzern optimal ergänzt werden. Insbesondere soll damit der Ersatz von Elektroheizungen und von fossilen Heizungen in grösseren Gebäuden unterstützt werden. In einem nächsten Schritt wird der Bund voraussichtlich bis Ende Jahr 2023 die entsprechende Verordnung ausarbeiten. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.  

Der Kanton Luzern fördert die Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien in Ihrem Gebäude. Für folgende Massnahmen erhalten Sie finanzielle Unterstützung:

Haustechnik                                                         

Elektro-Ladeinfrastruktur

Stand der Zusicherungen 2023

Stand Förderprogramm

Zusicherungen Förderprogramm

Das müssen Sie beachten

  • Ihr Gesuch müssen Sie zwingend vor Baubeginn einreichen (ausser bei Ladeinfrastruktur für E-Mobilität).

  • Bei Gesuchen für die Wärmedämmung muss bei einem Förderbeitrag ab 10‘000 Fr. pro Gesuch ein GEAK Plus vorliegen.

  • Förderbeiträge an eine Minergie-Sanierung können nicht mit Beiträgen an die Gebäudehülle oder die Haustechnik kombiniert werden.

 

Stromeffizienzprogramm

Dieses leistet Beiträge an Investitionen zur Verminderung des Stromverbrauchs. Es gilt für Bauten im gesamten Gebiet des Kantons Luzern und für den Ersatz von folgenden bestehenden Geräten und Anlagen:

  • Ersatz von Umwälzpumpen
  • Erneuerung der Beleuchtung in Nicht-Wohnbauten

Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link: energie-zentralschweiz.ch/foerderprogramme/luzern


Förderung von Solarstrom

Photovoltaik-Anlagen werden vom Bund ab 2018 mit einer Einmalvergütung (EIV) oder über das  Einspeisevergütungssystem (EVS) gefördert.

Mehr Informationen


So reichen Sie ein Fördergesuch ein.

Bild Förderprogamm

Gesuchsportal

Fördergesuche können Sie online einreichen:
Gesuchsportal

Wie hoch ist der voraussichtliche Förderbeitrag?
Fördergeldrechner

Anleitung Gesuchserfassung und –abschluss

Weitere Informationen

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die kantonale
 Energieberatung

Übersicht Förderprogramm 2023:
Web-Flyer 

EGID-Abfrage
Eidg. Gebäudeidentifikator

Zur Meldeplattform
Energiemeldungen

Förderangeboten im Energie- und Mobilitätsbereich
energiefranken.ch

 

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