Machbarkeitsstudien

Der Kanton Luzern fördert Machbarkeitsabklärungen für Wärmenetze, um den Umstieg auf erneuerbare Energien in dicht bebauten Gebieten zu forcieren.

Förderbeitrag

  • Der Kanton Luzern fördert maximal 1/3 der Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie.
  • Der maximale Förderbeitrag pro Machbarkeitsstudie beträgt CHF 20'000.

Die wichtigsten Förderbedingungen

  • Förderberechtigt sind Machbarkeitsstudien für den Neubau oder die Erweiterung von Wärmenetzen.
  • Der Anteil erneuerbare Wärme des geplanten Wärmenetzes muss mindestens 75% betragen.
  • Das Beitragsgesuch ist zwingend vor Beginn der Machbarkeitsstudie einzureichen, andernfalls besteht kein Anspruch auf Förderung.
  • Jedes Gesuch wird individuell beurteilt.
  • Die Abrechnungsunterlagen (Machbarkeitsstudie inkl. Abrechnung des Projekts) müssen spätesten 2 Jahre nach Erhalt einer Förderzusage bei der Dienststelle Umwelt und Energie eingereicht werden.
  • Eine allfällige Fristverlängerung ist schriftlich zu beantragen und zu begründen.

Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen 

WICHTIG:

Kontaktieren Sie die Dienststelle Umwelt und Energie vor der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits abgeschlossenen Studien ist ausgeschlossen.


So reichen Sie ein Fördergesuch ein.

Bild Förderprogamm

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Kontakt

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(c/o öko-forum)

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Löwenplatz 11

6004 Luzern

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Telefon 041 412 32 32

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