Der Kanton Luzern fördert Solarkollektoranlagen. Förderberechtigt sind Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen. Die Bezugsgrösse für die Berechnung des Förderbeitrags ist die thermische Nennleistung der Kollektoranlage.
Förderbeitrag:
- 2000 Fr. + 500 Fr./kW Nennleistung
Die wichtigsten Förderbedingungen:
- Baubewilligungsjahr vor 2009
- Nur beheizte Gebäude
- Neuanlagen oder Anlagenerweiterungen
- Solarwärmeertrag nur für Brauchwarmwasser oder für Heizungsunterstützung
Allgemeine Förderbedingungen
Spezifische Förderbedingungen für thermische Solaranlagen
Fragen und Antworten – Thermische Solaranlagen
"Solarprofis":
Wir empfehlen, einen Installateur von der Liste der "Solarprofis" zu wählen. "Solarprofis" wurden vom Fachverband swissolar bezüglich Ausbildung und praktischer Erfahrung sorgfältig geprüft. (Selbstverständlich gibt es aber auch andere Firmen, welche solche Dienstleistungen anbieten.)
www.solarprofis.ch