Der Kanton Luzern fördert die Impulsberatung erneuerbar heizen, um Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern aufzuzeigen, welche erneuerbaren Alternativen für den Ersatz von Öl-, Gas- und Elektroheizungen in Frage kommen.
Allgemeine Förderbedingungen
Spezifische Förderbedingungen für Impulsberatungen erneuerbar heizen
Für Impulsberater: Musterrechnung für die Abrechnung mit UWE
Anleitung Abrechnung für Impulsberater
Hinweis für Impulsberater/innen: Fördergesuche müssen spätestens 1 Monat nach der Begehung eingereicht werden. Eine nachträgliche Unterstützung zu spät eingereichter Fördergesuche ist ausgeschlossen.