Umwelt und Energie

Ladeinfrastruktur für E-Mobilität

Der Kanton Luzern fördert die Basisinfrastruktur in bestehenden Mehrparteiengebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten.

Förderbeiträge:

  • 400 Fr. pro Parkplatz

Die wichtigsten Förderbedingungen

  • Die Ladeinfrastruktur wurde nach dem 1. Januar 2022 installiert und in Betrieb genommen.
  • Neubauten sind nicht förderberechtigt.
Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen

Fragen und Antworten

Vorgehen


WICHTIG:
Fördergesuche müssen NACH BAUBEGINN eingereicht werden.

  1. Informieren Sie sich über das genaue Vorgehen und klären Sie ab, ob Ihr Projekt sämtliche Förderbedingungen erfüllt.
  2. Planen und installieren Sie die Erstellung Ihrer Basisinfrastruktur/Ladestationen.
  3. Reichen Sie das Fördergesuch auf dem Gesuchsportal mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  4. Die Auszahlung der Fördergelder erfolgt nach positiver Prüfung des Gesuchs.

 

So reichen Sie ein Fördergesuch ein.

Bild Förderprogamm

Gesuch einreichen

Reichen Sie Ihr Fördergesuch elektronisch ein:

Gesuchsportal

Anleitung Gesuchserfassung und –abschluss

Kontakt

Energieberatung
(c/o öko-forum)

Bourbaki-Panorama

Löwenplatz 11

6004 Luzern

Standort

Telefon 041 412 32 32

E-Mail


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