Die kantonale Biogasstrategie legt ein konkretes Ausbauziel fest und definiert Massnahmen, um das Potenzial der Biogasproduktion im Kanton Luzern zu nutzen. Mit dem Förderprogramm unterstützt der Kanton Luzern die Erstellung von Machbarkeitsstudien von Biogasanlagen finanziell und fördert den Zubau verschiedener Anlagetypen– dies inkludiert landwirtschaftliche und gewerbliche Vergärungsanlagen sowie kommunale und industrielle Abwasserreinigungsanlagen.
Wichtiger Hinweis
Kontaktieren Sie die Dienststelle Umwelt und Energie vor der Beauftragung einer Machbarkeitsstudie. Eine nachträgliche Unterstützung von bereits abgeschlossenen Studien ist ausgeschlossen.
Siehe Förderbedingungen, Förderbeiträge und erforderliche Gesuchsbeilagen
Förderbeitrag
30 % der Kosten der Machbarkeitsstudie bis maximal CHF 25'000.-
Im begründeten Ausnahmefall kann dieser Maximalbeitrag bei sehr aufwändigen Studien auf Gesuch hin projektspezifisch erhöht werden.
Vorgehen
- Lassen Sie sich von einer Fachperson beraten die Ihnen konkrete Hilfestellung für die Idee der Realisierung einer Biogasanlage bieten kann. Holen Sie sich eine Offerte zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie ein.
- Reichen Sie Ihr Fördergesuch bei der Dienststelle Umwelt und Energie ein unter biogas.uwe@lu.ch. Die rechtsverbindliche Zu- oder Absage für eine Förderung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Eine Förderzusage ist zwei Jahre ab Datum der Zusage gültig.
- Reichen Sie nach der Erstellung der Machbarkeitsstudie die Abschlussunterlagen mit den benötigten Dokumenten über biogas.uwe@lu.ch ein. Der Abschluss wird bearbeitet, sobald die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Sind alle Bedingungen erfüllt, erhalten Sie das Auszahlungsschreiben.