Gemeinden im Kanton Luzern sind verpflichtet, ihre Abwasserentsorgung zu regeln. Hierfür erlässt die Gemeinde ein Siedlungsentwässerungsreglement (SER). Die Dienststelle Umwelt und Energie unterstützt die Gemeinden gerne bei der Ausarbeitung des Reglements.
Das Reglement enthält die Rechte und Pflichten der Gemeinde und von Privaten. Es gibt unter anderem Aufschluss über die Art der Ableitung der Abwässer, das Erstellen der Abwasseranlagen, das Bewilligungsverfahren, den Betrieb und Unterhalt sowie über die Finanzierung. Das Reglement wird vom Gemeinderat erarbeitet und dem Souverän zum Beschluss vorgelegt.