Für neue und vollständig erneuerte Leitungen inkl. Normal- und Sonderbauwerke gilt die Norm SIA 190.
Genehmigung von Projekten
Mit der Änderung der Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kant. Gewässerschutzverordnung KGSchV / SRL Nr. 703) am 1. Februar 2018 wurden die Zuständigkeiten bei der Bewilligung von Kanalisationsprojekten angepasst.
Die Dienststelle Umwelt und Energie bewilligt weiterhin:
- Abwasserreinigungsanlagen,
- Regenbecken (Spezialbauwerke) und
- Verbandsleitungen
Die Kompetenz zur Bewilligung folgender Projekte liegt nun vollständig bei den Gemeinden:
- kommunale Anlagen und Leitungen,
- private Abwasserleitungen,
- Hausanschlüsse
Kanalisationsprojekte, die in der Bewilligungskompetenz der Gemeinde liegen, sind somit entweder
- durch das zuständige Bauamt selbst zu prüfen und abzunehmen oder
- durch ein von der Gemeinde beauftragtes Ingenieurbüro prüfen und abnehmen zu lassen.
Die Schweizer Norm SN 592'OOQ «Planung und Erstellung von Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung» des VSA (Verband Schweizerischer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute) und die SIA-Norm 190 «Kanalisationen» (September 2017) des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins sind einzuhalten.
Bei Projekten, die von der Dienststelle Umwelt und Energie bewilligt werden müssen, sind folgende Unterlagen bei der Dienststelle für Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) einzureichen: