Kanalisationsprojekte

Für neue und vollständig erneuerte Leitungen inkl. Normal- und Sonderbauwerke gilt die Norm SIA 190.

Genehmigung von Projekten

Mit der Änderung der Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Kant. Gewässerschutzverordnung KGSchV / SRL Nr. 703) am 1. Februar 2018 wurden die Zuständigkeiten bei der Bewilligung von Kanalisationsprojekten angepasst.

Die Dienststelle Umwelt und Energie bewilligt weiterhin:

  • Abwasserreinigungsanlagen,
  • Regenbecken (Spezialbauwerke) und
  • Verbandsleitungen

Die Kompetenz zur Bewilligung folgender Projekte liegt nun vollständig bei den Gemeinden:

  • kommunale Anlagen und Leitungen,
  • private Abwasserleitungen,
  • Hausanschlüsse

Kanalisationsprojekte, die in der Bewilligungskompetenz der Gemeinde liegen, sind somit entweder

  • durch das zuständige Bauamt selbst zu prüfen und abzunehmen oder
  • durch ein von der Gemeinde beauftragtes Ingenieurbüro prüfen und abnehmen zu lassen.

Die Schweizer Norm SN 592'OOQ «Planung und Erstellung von Anlagen für die Liegenschaftsentwässerung» des VSA (Verband Schweizerischer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute) und die SIA-Norm 190 «Kanalisationen» (September 2017) des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins sind einzuhalten.

Bei Projekten, die von der Dienststelle Umwelt und Energie bewilligt werden müssen, sind folgende Unterlagen bei der Dienststelle für Raumentwicklung, Wirtschaftsförderung und Geoinformation (rawi) einzureichen: