Kommunale Abwasserreinigungsanlagen (ARA)

Das im Kanton Luzern anfallende Abwasser wird in neun regionalen und sieben kommunalen Abwasserreinigungsanlagen (ARA) gereinigt. Das Abwasser einiger Gemeinden und Ortsteile fliesst in eine von acht ausserkantonalen Anlagen. 

ARA-Standorte mit Einzugsgebieten
Abwasseranalytik
Jahresberichte
Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser

ARA-Standorte mit Einzugsgebieten

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Abwasseranalytik

Die Luzerner Kläranlagen führen regelmässig zahlreiche Analysen durch. Diese dienen zur Überwachung und Optimierung des ARA-Betriebes, zur Messung der Zulaufbelastungen sowie zur Überprüfung, ob die Einleitbedingungen eingehalten werden.

Die Dienststelle Umwelt und Energie kontrolliert die Qualität der ARA-Analysen. Zudem macht sie weitere Messungen, welche vor allem von kleineren ARA nicht selber durchgeführt werden können. Für die Art und Häufigkeit der (mindestens) durchzuführenden Messungen bei den Luzerner Kläranlagen wurde auf Anfang 2013 ein optimiertes Messkonzept eingeführt. Dieses wird regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Jahresberichte

Bericht zum Stand der Abwasserreinigung für die Öffentlichkeit
Dieser Bericht enthält Informationen über die Leistung der 16 kommunalen und regionalen Abwasserreinigungsanlagen wie den Ausbaustand der Anlagen, Grenzwerteinhaltung, Wasserqualität in Gewässern, Energiekennwerte, Betriebskosten und Schlammentsorgung.

ARA Jahresbericht

Jahresberichte zuhanden der ARA Betreiber
Jährlich erstellt die Dienststelle Umwelt und Energie zu jeder ARA einen Überwachungsbericht zuhanden der ARA Betreiber (Gemeinden, Abwasserverbände und Klärmeister). Diese Überwachungsberichte geben einen Überblick über die Reinigungsleistung der ARA, die Einhaltung der festgelegten Anforderungen und eine Einordnung zur Energie- und Kosteneffizienz. Ab 2020 erscheinen die Berichte in einem neuen, übersichtlicheren und kürzeren Format. Wünschen die Leser ausführlichere Erläuterungen zu den Grafiken und Bewertungen, so können diese hier heruntergeladen werden:

Erläuterungen zum ARA Jahresbericht

Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser

Die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser ist aus Sicht des Kantons nicht zulässig. Die Bewässerung mit Abwasser führt zu einer Versickerung des Abwassers. Gemäss Art.8, Abs. 2 bst c der Gewässerschutzverordnung kann die Versickerung von Abwasser nur bewilligt werden, wenn die Versickerung in eine dafür bestimmte Anlage erfolgt. Grünfläche, Bäume oder Gemüseacker können nicht als eine Versickerungsanlage betrachtet werden.

Aktuell auch mit sehr guten Reinigungsleistungen der ARA ist das gereinigte Abwasser immer noch u.a. mit Keimen, Mikroverunreinigungen (Medikamente, Pestiziden, Chemikalien usw.) und Schwermetalle belastet. Das unkontrollierte Versickern des Abwassers könnte zur Belastung vom Grundwasser führen.

Der Bundesrat hat eine Anfrage des Nationalrates Marcel Dettling diesbezüglich am 14.06.2021 beantwortet (21.7573 | Gereinigtes Abwasser für die Bewässerung nutzen | Geschäft | Das Schweizer Parlament). Der Bundesrat lehnte in seiner Antwort ebenfalls die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser ab.

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