Regenentlastungsanlagen

Die Bemessung von Regenentlastungsanlagen im Mischsystem richtete sich früher hauptsächlich nach den "Empfehlungen für die Bemessung und Gestaltung von Hochwasserentlastungen und Regenüberlaufbecken" des Eidgenössischen Amts für Umweltschutz vom Juli 1977. Seither haben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die naturwissenschaftlichen Kenntnisse und der Stand der Technik stark weiterentwickelt.

Heute wird die Siedlungsentwässerung ganzheitlich betrachtet, d.h. bei der Festlegung von Massnahmen berücksichtigt man ökologische, ökonomische, technische und gesellschaftliche Aspekte. Die bisherigen Planungsgrundsätze wurden entsprechend angepasst.

Richtlinie "Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter", Modul STORM

Der Planungsansatz gemäss der Richtlinie "Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter", Modul STORM (VSA, 2019), beinhaltet eine immissionsorientierte Betrachtungsweise. Wer Regenentlastungsanlagen plant, muss jegliche Art von Auswirkung, die ein Gewässer als Lebensraum oder die Gewässernutzung beeinträchtigen kann, sowie die Eigenheiten der Gewässer in die Planung miteinbeziehen.

Die konzeptuelle Planung gemäss der Richtlinie ist als rollende Planung gedacht. Mit immissions- und emissionsorientierten Erfolgskontrollen von umgesetzten Massnahmen wird abgeklärt, ob ein allfälliger weiterer Handlungsbedarf besteht.

Vorgehen

Generelle Entwässerungspläne (GEP) werden periodisch überarbeitet. Die Planung gemäss der STORM-Richtlinie soll im Rahmen solcher Überarbeitungen oder bei spezifischen Problemen ausgelöst werden. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Fachingenieur, Gewässerökologe und Verwaltung ist dabei zwingend.