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Liegenschaftsentwässerung

Was umfasst die Liegenschaftsentwässerung?

Die Norm SN 592 000 unterscheidet zwischen öffentlichen Entwässerungsanlagen und der Liegenschaftsentwässerung. Die Liegenschaftsentwässerung umfasst die Entwässerung von Grundstück und Gebäude. Die Gebäudeentwässerung wiederum umfasst alle Entwässerungsanlagen innerhalb eines Gebäudes, einschliesslich der zum Gebäude gehörenden Grundleitungen bis zum ersten Kontrollschacht ausserhalb des Gebäudes.

Verantwortung der Eigentümer

Für die privaten Eigentümer einer Leitung gilt, dass die Leitungen den Anforderungen des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer entsprechen müssen (Art. 6, 7 und 15 GSchG). Dies bedeutet, dass die Leitungen systemgerecht angeschlossen und dicht sein müssen.

Der Eigentümer einer Abwasseranlage hat auch dafür zu sorgen, dass die Anlagen baulich und betrieblich in einwandfreiem Zustand gehalten werden (Art. 15 GSchG und Art. 14 der Gewässerschutzverordnung).

Vorgaben

Die Liegenschaftsentwässerung hat sich nach den Vorgaben der Schweizer Norm SN 592 000 (SIA, 2012), der Richtlinie «Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter» (VSA, 2019) und des Generellen Entwässerungsplans der Gemeinde zu richten.

Beurteilung der Verschmutzung von Niederschlagswasser sowie
Berechnung von Versickerungs- und Retentionsanlagen

Das Excel-Tool richtet sich einerseits an Planer von Anlagen zur Regenwasserbehandlung, andererseits an die Kantone zur Überprüfung und Beurteilung von entsprechenden Projekten. Das Tool setzt Fachkenntnisse und die Kenntnis der Richtlinien voraus. Es basiert auf der VSA-Richtlinien Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter / 2019, der Richtlinie „Entwässerung von Eisenbahnanlagen“ (BAV und BAFU 2014), der ASTRA-Richtlinie "Strassenabwasserbehandlung an Nationalstrassen" (V1.2 2013) und den technischen Richtlinien des VSA zur Abwassereinleitung in Gewässer bei Regenwetter.

Tool Niederschlagswasser

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