Genereller Entwässerungsplan (GEP)

Langjährige Erfahrungen mit der Generellen Entwässerungsplanung zeigen: Die Abwasserentsorgung im Kanton Luzern soll künftig ganzheitlicher und in grösseren Einheiten organisiert sein. Dazu stützt sich der Kanton auf die schweizweit anerkannten Musterpflichtenhefte für GEP-Nachführungen. Diese modernisieren die bestehenden Planungen und führen sie in rollende Gesamtplanungen über, mit Fokus auf die gesamten ARA-Einzugsgebiete.

Musterpflichtenheft für die GEP-Überarbeitung

Eine GEP Überarbeitung soll auf dem VSA-Musterpflichtenheft basieren. Die GEP-Arbeiten werden damit nach den Vorgaben des Verbands Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) organisiert. Es bestehen Pflichtenhefte für die Gesamtleitung und den GEP-Ingenieur.

Im Jahr 2020 hat der VSA die Musterpflichtenhefte überarbeitet. Sie stehen auf der Webseite des VSA kostenlos zur Verfügung.

GEP Teilprojekte

Die Erarbeitung des GEP erfolgt rollend und wird Teilprojekten gegliedert. Die Teilprojekte können neu auf der zweckmässigsten Stufe bearbeitet werden - einige auf Stufe ARA-Einzugsgebiet, andere durch die Gemeinden selbst. Idealerweise werden auf Verbandsebene im Mindesten Vorgaben betreffend Gesamtleitung, Organisation und Datenbewirtschaftung erarbeitet, welche es bei der Erarbeitung der kommunalen GEP zu beachten gilt. Zudem laufen die Informationen aus den kommunalen GEP wieder beim Verband zusammen, sodass ein Gesamtbild über das gesamte ARA-Einzugsgebiet entsteht. So entsteht eine Planung mit zuverlässig aufeinander abgestimmten Daten - durchgehend im ganzen ARA-Einzugsgebiet und die Gemeindegrenzen überschreitend koordiniert. 

Genehmigung

Sowohl das Pflichtenheft für die GEP-Überarbeitung, wie auch die Teilprojekte sind bei der Dienststelle uwe zur Vorprüfung und Genehmigung einzureichen.

Für die Prüfungen ist genügend Zeit einzuplanen:
Vorprüfung/Genehmigung Pflichtenheft: je ca. 2 Monate
Vorprüfung/Genehmigung GEP Teilprojekte: ca. 6 Monate

Zeitachse
bisher: statische GEP-Planung
Zeitachse Massnahmenplan
neu: GEP-Planung in zeitlich und inhaltlich unabhängigen Teilprojekten

Die Teilprojekte können neu auf der zweckmässigsten Stufe bearbeitet werden - einige auf Stufe ARA-Einzugsgebiet, andere durch die Gemeinden selbst, anhand der Vorgaben bezüglich Organisation, Bearbeitungsumfang und Datenverwaltung. Der ARA-Verband ist die Trägerschaft und hat die Gesamtleitung inne. Er fasst die Resultate der einzelnen Bearbeitungen zusammen.

So entsteht eine Planung mit zuverlässig aufeinander abgestimmten Daten - durchgehend und gleichbleibend im ganzen ARA-Einzugsgebiet und die Gemeindegrenzen überschreitend koordiniert. Dies spielt bei der Netzbewirtschaftung eine wichtige Rolle, aber auch im Umgang mit der Hochwasserproblematik.

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