Umwelt und Energie

Zukunft des Generellen Entwässerungsplans (GEP)

Für die Nachführung bzw. Ergänzung der GEP bestimmt jeweils der ARA-Gemeindeverband eine Gesamtleitung für das ganze Einzugsgebiet. Diese dokumentiert und beurteilt den aktuellen Stand der einzelnen GEP im Gebiet. Sie erarbeitet die Projektorganisation für das gesamte ARA-Einzugsgebiet und sichert dort den effizienten und koordinierten Ablauf der rollenden Entwässerungsplanung.

Gemeinsam mit den Trägerschaften und der Dienststelle Umwelt und Energie überprüft die Gesamtleitung die Organisation der Abwasserentsorgung und macht Anpassungsvorschläge. Sie definiert die minimalen Anforderungen an die Datenbewirtschaftung für alle Trägerschaften im Einzugsgebiet und verfasst das Pflichtenheft für die Teilprojekte.

Zum Pflichtenheft gehören eine gute Übersicht über die Ausgangslage, die Erfahrungen aus den bereits umgesetzten GEP-Massnahmen sowie die weiteren Ziele für das Verbandsgebiet. Es dient zur Information der Gemeinden und zur geeigneten Aufgabenteilung zwischen Verband und Gemeinden. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhalten die ARA-Verbände Hilfestellungen im VSA-Musterpflichtenheft und Unterstützung durch den Kanton.

Einfacher für die Gemeinden

Die GEP-Bearbeitung wird für die Gemeinden einfacher. Sie können sich auf ihre Kernaufgaben beschränken, wie z.B. die Erhaltung und Finanzierung von eigenen Anlagen oder die Beaufsichtigung von privaten Anlagen. Die komplexen Aufgaben können dem Verband überlassen werden: Hydraulik, Langzeitsimulationen, Gefahrenvorsorge, Datenmanagement, Abwassereinleitung in Gewässer usw.

Die Schnittstellen zwischen den Gemeinden im Verbands-GEP können bereinigt werden, der Datenaustausch zwischen den Gemeinden und zum Kanton wird vereinfacht.

Nicht geändert haben sich die Ziele der GEP und deren technische Bearbeitung. Richtlinie und Musterbuch bleiben in Kraft. Bei Widersprüchen gilt jedoch das neue Musterpflichtenheft.

Organisation des GEP

Organisation des GEP
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