Massnahmenplanung

Die Grenzwerte von Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon werden in der Zentralschweiz regelmässig grossräumig überschritten. Dies ist aus medizinischer Sicht bedeutsam, denn eine langfristige Belastung ist für die Gesundheit schädlicher als Spitzenbelastungen von kurzer Dauer.

Die Zentralschweizer Umweltdirektorenkonferenz (ZUDK) beschloss deshalb Ende 2005, nach dem Massnahmenplan I einen zweiten Massnahmenplan Luftreinhaltung zu erarbeiten. Dieser wurde von den Regierungsräten aller Zentralschweizer Kantone verabschiedet.

Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat 2008 folgende Massnahmen beschlossen:

  1. Rabattsystem in den kant. Motorfahrzeugsteuern
  2. Saubere Fahrzeugflotten von kant. Verwaltungen und beauftragten Dritten:
    Arbeitshilfe "Beschaffung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten ab 18 kW" 
  3. Konzept zur Emissionsreduktion in der Berufsschifffahrt
  4. Partikelfilterpflicht für ortsfeste Fahrzeuge und Maschinen:
    Faltblatt "Partikelfilterpflicht" 
  5. Kt. Verbot für Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien
  6. Reduktion der Ammoniakverluste in der Landwirtschaft
  7. Erhöhung der Energieeffizienz in kant. Liegenschaften
  8. Informations- und Motivationskampagne
  9. Ökologisierung der kant. Motorfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge
  10. Lufthyg. Massnahmen bei Agglomerationsprogramm und kt. Richtplan
  11. Vorgaben für Abstellflächen und verkehrssteuernde Massnahmen in Entwicklungsschwerpunkten
  12. Emissionsbegrenzungen für Grossemittenten
  13. Ausweitung Kontrollpflicht und Verkürzung Sanierungsfrist bei Holzfeuerungen
  14. Gesetzeskonforme Emissionen von stationären Anlagen
  15. Förderung von Partikelfiltern für landwirtschaftliche Fahrzeuge

Drei Anträge der ZUDK wurden vom Bund 2011 abgelehnt:

  • Automobilimportsteuer ökologisch differenzieren
  • Abgaswartungspflicht ausweiten
  • Emissionsvorschriften für neue Offroad-Dieselfahrzeuge

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Massnahmenplan II im Wortlaut
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