Die Grenzwerte von Stickstoffdioxid, Feinstaub und Ozon werden in der Zentralschweiz regelmässig grossräumig überschritten. Dies ist aus medizinischer Sicht bedeutsam, denn eine langfristige Belastung ist für die Gesundheit schädlicher als Spitzenbelastungen von kurzer Dauer.
Die Zentralschweizer Umweltdirektorenkonferenz (ZUDK) beschloss deshalb Ende 2005, nach dem Massnahmenplan I einen zweiten Massnahmenplan Luftreinhaltung zu erarbeiten. Dieser wurde von den Regierungsräten aller Zentralschweizer Kantone verabschiedet.
Der Regierungsrat des Kantons Luzern hat 2008 folgende Massnahmen beschlossen:
- Rabattsystem in den kant. Motorfahrzeugsteuern
- Saubere Fahrzeugflotten von kant. Verwaltungen und beauftragten Dritten:
Arbeitshilfe "Beschaffung von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten ab 18 kW"
- Konzept zur Emissionsreduktion in der Berufsschifffahrt
- Partikelfilterpflicht für ortsfeste Fahrzeuge und Maschinen:
Faltblatt "Partikelfilterpflicht"
- Kt. Verbot für Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien
- Reduktion der Ammoniakverluste in der Landwirtschaft
- Erhöhung der Energieeffizienz in kant. Liegenschaften
- Informations- und Motivationskampagne
- Ökologisierung der kant. Motorfahrzeugsteuer für Nutzfahrzeuge
- Lufthyg. Massnahmen bei Agglomerationsprogramm und kt. Richtplan
- Vorgaben für Abstellflächen und verkehrssteuernde Massnahmen in Entwicklungsschwerpunkten
- Emissionsbegrenzungen für Grossemittenten
- Ausweitung Kontrollpflicht und Verkürzung Sanierungsfrist bei Holzfeuerungen
- Gesetzeskonforme Emissionen von stationären Anlagen
- Förderung von Partikelfiltern für landwirtschaftliche Fahrzeuge
Drei Anträge der ZUDK wurden vom Bund 2011 abgelehnt:
- Automobilimportsteuer ökologisch differenzieren
- Abgaswartungspflicht ausweiten
- Emissionsvorschriften für neue Offroad-Dieselfahrzeuge