Die Behörden sorgen mit einer Vielzahl von Massnahmen dafür, dass die Luft nicht übermässig mit Schadstoffen belastet und die Ziele der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) erreicht werden. Die Luftqualität in der Zentralschweiz wird von den sechs Kantonen gemeinsam überwacht.
Aktuelle Luftbelastung
Schadstoffe (Stickoxide, Feinstaub, Ozon und Ammoniak)
Merkblatt "Belästigung durch Rauch oder Gerüche" (Klagen)
Vorlage Beschwerdeprotokoll
Vorlage Immissionsjournal Beschwerdefälle
Vollzug LRV-Vorschriften ab 2022 für Feuerungen
Merkblatt und Wegleitung "Zuständigkeiten im Baubewilligungsverfahren im Bereich Luftreinhaltung"
Libellenrain 15
Postfach 3439
6002 Luzern
Montag – Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr 13.30 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
An Brückentagen geschlossen
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