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Umwelt und Energie

Feuerungskontrolle Gemeinde / Kanton

Eine saubere und möglichst emissionsarme Verbrennung leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Luft und Umwelt.

Die regelmässige Feuerungskontrolle stellt sicher, dass Feuerungsanlagen fachgerecht betrieben werden und die geltenden Anforderungen einhalten.

Übersicht kontrollpflichtige Feuerungen – Kontrolle durch Feuko der Gemeinde

Anlagetyp Feuerungswärmeleistung Kontroll-/Messintervall 
Ölfeuerung bis 1000 kW 
alle 2 Jahre
Gasfeuerung
bis 1000 kW 
alle 4 Jahre
Holz-Zentralheizung
bis 70 kW 
Abnahmemessung Staub und CO,
danach alle 4 Jahre CO-Messung
Holz-Einzelraumfeuerung (Cheminée, Ofen etc.)
  Asche-/Zustandskontrolle alle
2 Jahre

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    Übersicht kontrollpflichtige Feuerungen – Kontrolle durch Dienststelle Umwelt und Energie

    Anlagetyp Feuerungswärmeleistung Kontroll-/Messintervall
    Ölfeuerung über 1000 kW
    alle 2 Jahre
    Gasfeuerung
    über 1000 kW
    alle 2 Jahre
    Holzfeuerung
    über 70 kW
    alle 2 Jahre
    kleine Restholzfeuerung 40 kW bis 70 kW alle 2 Jahre

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    Postfach 3439

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