Eine saubere und möglichst emissionsarme Verbrennung leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Luft und Umwelt.
Die regelmässige Feuerungskontrolle stellt sicher, dass Feuerungsanlagen fachgerecht betrieben werden und die geltenden Anforderungen einhalten.
Übersicht kontrollpflichtige Feuerungen – Kontrolle durch Feuko der Gemeinde
| Anlagetyp |
Feuerungswärmeleistung |
Kontroll-/Messintervall |
| Ölfeuerung |
bis 1000 kW
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alle 2 Jahre
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Gasfeuerung
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bis 1000 kW
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alle 4 Jahre
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Holz-Zentralheizung
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bis 70 kW
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Abnahmemessung Staub und CO,
danach alle 4 Jahre CO-Messung
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Holz-Einzelraumfeuerung (Cheminée, Ofen etc.)
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Asche-/Zustandskontrolle alle
2 Jahre |
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Übersicht kontrollpflichtige Feuerungen – Kontrolle durch Dienststelle Umwelt und Energie
| Anlagetyp |
Feuerungswärmeleistung |
Kontroll-/Messintervall |
| Ölfeuerung |
über 1000 kW
|
alle 2 Jahre
|
Gasfeuerung
|
über 1000 kW
|
alle 2 Jahre
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Holzfeuerung
|
über 70 kW
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alle 2 Jahre
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| kleine Restholzfeuerung |
40 kW bis 70 kW |
alle 2 Jahre |
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Umwelt und Energie (uwe)
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Luzern
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