Die Feuerungskontrolle von kleinen Anlagen (Feuko) wird in den Zentralschweizer Kantonen gemeinsam und in Partnerschaft mit der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle (GFK) organisiert.
Die kantonalen Umweltfachstellen üben die Oberaufsicht über die Feuerungskontrolle in den Gemeinden aus. Sie übernehmen insbesondere Aufgaben im Bereich Controlling und Qualitätssicherung und legen die Rahmenbedingungen für die Vollzugsbehörden – Gemeinden oder Kantone – sowie für die Feuerungskontrolleurinnen und Feuerungskontrolleure fest.
In der Regel delegieren die Gemeinde die administrativen Aufgaben der Feuerungskontrolle an eine Administrationsstelle ihrer Wahl. Zusätzlich bestimmen die Gemeinden eine Person für die amtlichen Feuerungskontrolle, welche die Kontrollmessungen bei nicht fristgerecht gemessenen Anlagen durchführt. Diese Aufgaben werden meist von lokalen Kaminfegern/Kaminfegergeschäften mit einer Zusatzausbildung für die Feuerungskontrolle wahrgenommen.
Organisatorischer Ablauf Feuko
- Die Gemeinde bzw. die beauftragte Administrationsstelle erfasst die kontrollpflichtigen Anlagen. Die kontrollpflichtigen Anlagen müssen periodisch in die Datenbank FEKO geladen werden.
- Die Betreiber erhalten von der Administrationsstelle schriftliche Aufforderung zur Durchführung der Kontrolle/Messung.
- Die Betreiber können einen zugelassenen Feuerungskontrolleur ihrer Wahl für die Durchführung der Messung oder Kontrolle beauftragen. Die Liste zugelassener Personen für die Feuerungskontrolle wird von der GFK geführt.
- Die Resultate werden an die GFK mit den vorgegebenen Rapporten weitergeleitet. Die Messung muss innerhalb eines Kalenderjahres durchgeführt werden (z. B. Aufgebot 1.12.2025, Kontrolle/Messung im 2026). Veranlasst der Betreiber nach Ablauf des Kalenderjahres keine Kontrolle, so erfolgt die Kontrolle durch die amtlich bestellte Feuerungskontrolle.
- Bei Überschreitungen folgen Sanierungsauflagen, Aufforderung zur Einregulierung oder Nachkontrollen.
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