Ammoniak und Massnahmenplan II

Ammoniak (NH3) ist ein stickstoffhaltiges Gas, das unter anderem in der Tierhaltung entsteht und entweicht. Die Ausscheidungen der Tiere enthalten Stickstoff in Form von Harnstoff. Dieser wird innerhalb kurzer Zeit durch Bakterien mittels des Enzyms Urease in Ammoniak umgewandelt. NH3 entweicht von verschmutzten Flächen im Stall oder Laufhof, aus Güllelagern und Misthaufen oder bei der Ausbringung von Gülle, Mist und stickstoffhaltigen Handelsdüngern.

Emittiertes Ammoniak bleibt nur einige Stunden bis wenige Tage in der Luft. Da es gut wasserlöslich ist, bleibt es nahe an der Quelle an Pflanzenoberflächen haften oder es wird mit Regen ausgewaschen. Verbindet es sich mit sauren Komponenten aus Stickoxiden und Schwefeldioxid so wird es als Feinstaub gebunden. Diese Verbindungen verbleiben länger in der Atmosphäre und werden daher vom Wind verfrachtet und weiter entfernt abgeschieden oder ausgeregnet. Einträge in Wälder, Moore und magere Naturwiesen bewirken eine unerwünschte Düngung, welche diese besonders artenreichen Ökosysteme unwiederbringlich negativ verändert.

Der Kanton Luzern ist stark von der Landwirtschaft geprägt. Zu hohe Ammoniakemissionen sind somit auch eine Folge der im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlichen Nutztierbestände im Kanton Luzern. Der Kanton ist daher verpflichtet Massnahmen gegen die zu hohen Ammoniakemissionen zu ergreifen. Basierend darauf wurde im Massnahmenplan Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak aus dem Jahr 2007 als Ziel festgelegt, dass die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft im Kanton Luzern bis 2020 um 20 % und bis 2030 um 30 % gegenüber dem Referenzjahr 2000 reduziert werden müssen. Die 2007 gesetzten Ziele konnten jedoch nicht erreicht werden. Ursachen für die grosse Ziellücke sind mitunter auch die angestrebten Verbesserungen im Bereich Tierwohl, was zu mehr verschmutzten Flächen im Freien und damit zu erhöhten Emissionen führt.

Mit dem überarbeiteten Massnahmenplan Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak 2020 (Massnahmenplan II) wurden daher neue und angepasste Massnahmen beschlossen, welche den Gegebenheiten des Kantons Luzern besser Rechnung tragen sollen. Können alle Massnahmen bis 2030 vollumfänglich umgesetzt werden, so können die Ammoniakemissionen aus der Luzerner Landwirtschaft bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2014 um gute 20 % reduziert werden.

Die Massnahmen des Massnahmenplanes II wurden in einer Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes (LBV), aus Umweltorganisationen, der kantonalen Dienststellen Umwelt und Energie (uwe) und Landwirtschaft und Wald (lawa) sowie des Berufsbildungszentrums Natur und Ernährung des Kantons Luzern (BBZN) erarbeitet.

Organigramm Umsetzungsprojekt Ammoniak
Die Dienststelle uwe ist zuständig für die Umsetzung der Massnahme M1 (Abdeckung offener Güllelager) des Massnahmenplanes II, sowie
für die Massnahme M9 (Erfolgskontrolle und Überprüfung des Teilplanes Ammoniak).

Nr.  Massnahme  Beschreibung Links 
M1 Abdeckung offener Güllelager
  • Priorität 1: 
    Grosse Schweinegüllelager (Oberfläche > 140m2) bis 2025
  • Priorität 2: 
    Offene Güllelager (Oberfläche < 140m2) bis 2027
  • Priorität 3:
    Alle übrigen offenen Güllelager bis 2030

Regierungsratsbeschluss Nr. 615 vom 2. Juni
2020

Massnahmenplan Luftreinhaltung – Teilplan
Ammoniak 2020

Merkblatt Abdeckung Güllelager (Version 3.0)

online Rückmeldung Güllelagerabdeckung

Rückmeldung Güllelagerabdeckung

M2 Ammoniakreduktion bei Stallbauten
  • Bauliche Minderungsmassnahmen mit Langzeitwirkung
  • Neu- und Umbauten
  • Umsetzung "Merkblatt NH3 bei Stallbauten"

Ammoniakemissionen bei Stallbauten (lawa)

Merkblatt Ammoniakreduktion bei Stallbauten

M3 Information und Beratung
  • Drehscheibe zwischen Landwirtschafts-Branche, Behörden und Wissenschaft
  • Ausbildung von Landwirtinnen und Landwirten
  • Sensibilisierung und Verständnis fördern

Faktenblatt

Fachexperte Ammoniak

M4 Fütterung der Schweine mit eiweissreduziertem Futter
  • Freiwillige Ressourceneffizienzbeiträge des Bundes bis 2021
  • Pflicht zur abgestuften, bedarfsgerechten Eiweissfütterung ab 1. Januar 2024

Faktenblatt

M5 Emissionsmindernde Gülleausbringung Ausbringungsverfahren
  • Ausbringung mittels Schleppschlauch-, Schleppschuhverteiler oder Schlitzdrillverfahren
  • Befristete Förderung über Ressourceneffizienzbeiträge des Bundes bis 2021 verlängert
  • Ab 2022 auch für Hangneigungen bis 18%

Verdünnung

  • Schulung und Beratung durch Fachstelle Ammoniak

Faktenblatt emissionsmindernde Ausbringverfahren

Faktenblatt Emissionsminderung bei der Gülleausbringung durch Verdünnung

Merkblatt Verdünnung

 

M6 Ammoniakreduktion mit gesteigertem Weideanteil
  • Beratung und Unterstützung von Rindviehalter
  • Geringere Verschmutzung befestigter Flächen

Faktenblatt

Beratung Tierhaltung (BBZN)

M7 Kommunikation Politik und Gesellschaft
  • Aktive politische und gesellschaftliche Diskussion
  • Gegenseitiges Verständnis fördern
  • Zusammenhänge aufzeigen
Faktenblatt
M8 Anträge an den Bund zur Ammoniakreduktion
  • Aktive fachliche Diskussion zwischen kantonalen Stellen und Bund
  • Vorschläge und Anträge zum Thema
Faktenblatt
M9 Erfolgskontrolle und Überprüfung des Teilplans Ammoniak
  • Bericht zum Umsetzungsstand im Jahr 2025
  • Überprüfung der Massnahmen
Faktenblatt