Ammoniak (NH3) ist ein stickstoffhaltiges Gas, das unter anderem in der Tierhaltung entsteht und entweicht. Die Ausscheidungen der Tiere enthalten Stickstoff in Form von Harnstoff. Dieser wird innerhalb kurzer Zeit durch Bakterien mittels des Enzyms Urease in Ammoniak umgewandelt. NH3 entweicht von verschmutzten Flächen im Stall oder Laufhof, aus Güllelagern und Misthaufen oder bei der Ausbringung von Gülle, Mist und stickstoffhaltigen Handelsdüngern.
Emittiertes Ammoniak bleibt nur einige Stunden bis wenige Tage in der Luft. Da es gut wasserlöslich ist, bleibt es nahe an der Quelle an Pflanzenoberflächen haften oder es wird mit Regen ausgewaschen. Verbindet es sich mit sauren Komponenten aus Stickoxiden und Schwefeldioxid so wird es als Feinstaub gebunden. Diese Verbindungen verbleiben länger in der Atmosphäre und werden daher vom Wind verfrachtet und weiter entfernt abgeschieden oder ausgeregnet. Einträge in Wälder, Moore und magere Naturwiesen bewirken eine unerwünschte Düngung, welche diese besonders artenreichen Ökosysteme unwiederbringlich negativ verändert.
Der Kanton Luzern ist stark von der Landwirtschaft geprägt. Zu hohe Ammoniakemissionen sind somit auch eine Folge der im schweizerischen Vergleich überdurchschnittlichen Nutztierbestände im Kanton Luzern. Der Kanton ist daher verpflichtet Massnahmen gegen die zu hohen Ammoniakemissionen zu ergreifen. Basierend darauf wurde im Massnahmenplan Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak aus dem Jahr 2007 als Ziel festgelegt, dass die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft im Kanton Luzern bis 2020 um 20 % und bis 2030 um 30 % gegenüber dem Referenzjahr 2000 reduziert werden müssen. Die 2007 gesetzten Ziele konnten jedoch nicht erreicht werden. Ursachen für die grosse Ziellücke sind mitunter auch die angestrebten Verbesserungen im Bereich Tierwohl, was zu mehr verschmutzten Flächen im Freien und damit zu erhöhten Emissionen führt.
Mit dem überarbeiteten Massnahmenplan Luftreinhaltung, Teilplan Ammoniak 2020 (Massnahmenplan II) wurden daher neue und angepasste Massnahmen beschlossen, welche den Gegebenheiten des Kantons Luzern besser Rechnung tragen sollen. Können alle Massnahmen bis 2030 vollumfänglich umgesetzt werden, so können die Ammoniakemissionen aus der Luzerner Landwirtschaft bis 2030 gegenüber dem Basisjahr 2014 um gute 20 % reduziert werden.
Die Massnahmen des Massnahmenplanes II wurden in einer Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes (LBV), aus Umweltorganisationen, der kantonalen Dienststellen Umwelt und Energie (uwe) und Landwirtschaft und Wald (lawa) sowie des Berufsbildungszentrums Natur und Ernährung des Kantons Luzern (BBZN) erarbeitet.
Die Dienststelle uwe ist zuständig für die Umsetzung der Massnahme M1 (Abdeckung offener Güllelager) des Massnahmenplanes II, sowie
für die Massnahme M9 (Erfolgskontrolle und Überprüfung des Teilplanes Ammoniak).