Im überarbeiteten Massnahmenplan II von 2020 legt der Kanton Luzern neun Massnahmen fest. Diese Massnahmen wurden in einer Begleitgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertreter des Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverbandes (LBV), aus Umweltorganisationen, der kantonalen Dienststellen Umwelt und Energie (uwe) und Landwirtschaft und Wald (lawa) sowie des Berufsbildungszentrums Natur und Ernährung des Kantons Luzern (BBZN) erarbeitet.
Wenn diese Massnahmen vollumfänglich umgesetzt werden, können die Ammoniakemissionen aus der Luzerner Landwirtschaft bis 2030 um rund 20 % gegenüber dem Referenzjahr 2014 reduziert werden.