Feuerungskontrolle 2020

Auf den 1. Januar 2020 passen die Zentralschweizer Kantone die Kontroll- und Messpflicht bei Holz- und Gasfeuerungen an das Bundesrecht an. Im Kanton Luzern wird ein Teil der neuen Vorschriften bereits angewendet. Ein anderer Teil ist neu.  In den Zentralschweizer Kantonen wird die Feuerungskontrolle gemeinsam und in Partnerschaft mit der Geschäftsstelle Feuerungskontrolle organisiert.