Zuständigkeiten

Kanton: Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) übt die Oberaufsicht über die Feuerungskontrolle aus, setzt Rahmenbedingungen für Gemeinden und Feuerungskontrolleure, ist verantwortlich für Controlling und Qualitätssicherung und erteilt provisorische Zulassungen für Feuerungskontrolleure. Mit der Vignette von 35 Franken (exkl. MWSt), welche auf jeden Messrapport geklebt werden muss, sind alle administrativen Kosten von uwe und der Gemeinde gedeckt.

Anlagenbetreiber wählen aus der Zulassungsliste (www.gesch-feuko.ch) einen Feuerungskontrolleur aus. Die Wahlfreiheit besteht während einem Jahr und dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Anlagebetreiber tragen die anfallenden Kosten (Verursacherprinzip).

Gemeinde: Sie ist für die administrative Organisation der Feuerungskontrolle zuständig. Sie kann die Administration an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle oder an einen Feuerungskontrolleur delegieren.

Geschäftsstelle Feuerungskontrolle: Sie übernimmt auf Wunsch der Gemeindebehörde administrative Aufgaben. In einem solchen Fall fordert sie die Anlagebetreiber zur Kontrolle auf, gibt Vignetten u.a. heraus, unterhält einen Anlagekataster und ist für die Qualitätssicherung zuständig (zB. Überprüfung der Messgeräte). Sie betreibt die Website www.gesch-feuko.ch, die alle relevanten Informationen enthält.

Feuerungskontrolleur: Er überprüft, ob die Anlage die vorgeschriebenen Grenzwerte einhält.

 

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