Künstliches Licht begleitet uns täglich in unterschiedlichen Formen von funktioneller und nicht-funktioneller Beleuchtung. Eine Beleuchtung kann unter anderem zur Orientierung, zur Erhöhung der Sicherheit, zur Ausleuchtung von Arbeits- und Betriebsflächen, zur Beleuchtung von Reklamen oder zu dekorativem Zweck verwendet werden.
Allerdings kann übermässiges künstliches Licht den natürlichen Organismus beeinflussen und sich so auf die Natur auswirken. In diesem Zusammenhang hat sich umgangssprachlich der Begriff Lichtverschmutzung etabliert, welcher die künstliche Aufhellung des Nachthimmels und die schädlichen und lästigen Auswirkungen auf Menschen, Pflanzen und Tiere umschreibt. Künstliche Beleuchtungen können besonders bei Nacht eine Störung für den Menschen darstellen und negative Folgen für die Umwelt haben. Aber auch tagsüber können beispielsweise Reflexionen des Sonnenlichts zu Belästigungen führen.
Aktualisierte Vollzugshilfe
Im Oktober 2021 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) mit «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» eine aktualisierte Vollzugshilfe veröffentlicht. Mit dieser Grundlage sollen die Lichtemissionen im Sinne des Umweltschutzgesetzes (USG), des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) und weiterer Richtlinien begrenzt werden.
Die Vollzugshilfe stützt sich auf einen Sieben-Punkte-Plan, mit welchem bereits bestehende und auch geplante Beleuchtungen hinsichtlich der Begrenzung von Lichtemissionen zu überprüfen sind: Siehe unten
In vielen Situationen kann die Lichtverschmutzung bereits durch kleine Massnahmen reduziert werden. Licht als Selbstzweck ist zu vermeiden.
Beschwerden und Bewilligungen
Beleuchtungen inklusive Reklamen sind baubewilligungspflichtig und der Entscheid unterliegt der kommunalen Baubehörde. Dementsprechend sind Beschwerden im Zusammenhang mit Beleuchtungen und Blenden an die Gemeinde zu richten.
Gleichzeitig mit der aktualisierten Vollzugshilfe wurde vom BAFU ein Merkblatt für Gemeinden veröffentlicht. Dieses soll den Gemeinden bei ihren vielfältigen Aufgaben Unterstützung bieten. Eine Sammlung konkreter Massnahmen wurde in der sogenannten Lichttoolbox zusammengefasst. All diese Unterlagen verfolgen das Ziel die Reduktion der Lichtemissionen auf unterschiedlichsten Ebenen umzusetzen.