Radon ist ein natürlicherweise im Boden vorkommendes radioaktives Edelgas. Es entsteht beim Zerfall von Uran, welches in Mineralien des Gesteins vorkommt, und kann mit Bodenluft aus dem Untergrund in Gebäude eindringen. Wird Radon eingeatmet, wirkt die Strahlung direkt auf das Lungengewebe und kann so Lungenkrebs verursachen. Das Risiko nimmt mit steigender Konzentration und Expositionsdauer zu. Neueste Studien legen nahe, dass Radon auch ein Mitverursacher von bösartigem Hautkrebs ist. Nebst UV-Strahlung als Hauptverursacher trägt Radon mit rund 10% zu den ca. 2‘300 Todesfällen an malignem Hautkrebs bei. Anders als bei Lungenkrebs sind eher jüngere Personen betroffen.
Studie
Neue Strahlenschutzverordnung (StSV)
Der Schutz vor Radon ist in der Strahlenschutzverordnung geregelt. Diese wurde überarbeitet und vom Bundesrat per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt.
Neue Verordnung
Neu gilt:
Für die über ein Jahr gemittelte Radongaskonzentration in Räumen, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten, gilt ein Radonreferenzwert von 300 Bq/m3.
Art. 164 Radonmessungen durch den Kanton
1 Der Kanton kann von der Gebäudeeigentümerin oder vom Gebäudeeigentümer verlangen, dass in Räumen, in denen sich Personen regelmässig während mehrerer Stunden pro Tag aufhalten, Radonmessungen durchgeführt werden.
2 Er sorgt dafür, dass in Schulen und Kindergärten Radonmessungen nach Artikel 159 Absatz 1 durchgeführt werden.
3 Er kann weitere Radonmessungen durchführen.