Seit dem Inkrafttreten der revidierten Strahlenschutzverordnung im Januar 2018 ist der Kanton verpflichtet, dafür zu sorgen, dass in Innenräumen von Schulhäusern und Kindergärten die Radonkonzentration gemessen wird. Dabei sind alle gemeindeeigenen, kantonalen wie auch privaten Schulen gemeint. Die Messungen haben entsprechend der Verfahrensanweisung stattzufinden und es sind die vorgegebenen Vorlagen zu verwenden.
Bei einer Überschreitung des Referenzwertes von 300 Bq/m3 ordnet der Kanton eine Sanierung innert drei Jahren an. Bereits regelmässiges Stosslüften kann die Radonbelastung deutlich reduzieren.
Unterdessen ist die Mehrheit der Messungen abgeschlossen und es liegt ein Projektbericht (Stand Oktober 2024) vor. Die Ergebnisse sind im Faktenblatt zusammengefasst.
Durch regelmässige Messungen, vorbeugende Planung und gezielte Sanierungsmassnahmen sorgen der Kanton und die Gemeinden dafür, dass Kinder und Lehrpersonen in Schulen und Kindergärten in einem gesunden Raumklima lernen, spielen und arbeiten können.