Die Strahlenschutzverordnung verpflichtet den Kanton, ab Januar 2018 dafür zu sorgen, dass in Schulhäusern und Kindergärten die Radonbelastung gemessen wird. Dabei sind alle gemeindeeigenen, kantonalen wie auch privaten Schulen gemeint. Wird der Referenzwert überschritten ordnet der Kanton innert drei Jahren eine Sanierung an.
Die Eigentümer der Schulen werden von der Dienststelle uwe zu gegebener Zeit zu einer Messung aufgefordert:
- Winter 2019/2020: Gemeinden Adligenswil bis Hildisrieden
- Winter 2020/2021: Gemeinden Hitzkirch bis Luzern
- Winter 2021/2022: Gemeinden Malters bis Schwarzenberg
- Winter 2022/2023: Gemeinden Sempach bis Zell
Es steht den Gemeinden offen nach Absprache mit uwe die Abklärung bereits vorher machen zu lassen. Dies kann sinnvoll sei, wenn Neu- oder Umbauprojekt anstehen. Eine Verfahrensanweisung, wie die Messungen durchgeführt werden müssen, finden Sie hier: Verfahrensanweisung