Lärmschutz

Unsere Dienststelle ist verantwortlich für den Vollzug der Lärmschutzverordnung (LSV) sowie der Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG). Wir beraten Sie in allen Belangen der Lärmbekämpfung, beim Planen und Bauen in lärmbelasteten Gebieten sowie beim Erstellen oder Sanieren von lärmverursachenden Anlagen. Wir nutzen unsere Zuständigkeit soweit wie möglich, um uns dafür einzusetzen, dass im Kanton Luzern ruhige Orte erhalten bleiben und neue geschaffen werden.

Umwelt und Energie (uwe)

Libellenrain 15

Postfach 3439

6002 Luzern

Standort



     

Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 16.00 Uhr