Im Kanton Luzern ist bei Lärmsanierungen von Kantonsstrassen die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) zuständig. Gemäss der Organisationsentwicklung 2017 (OE 17) wurde der Lärmschutz per 1. Januar 2018 der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) angegliedert.
Die vif plant und realisiert die Sanierung von Kantonsstrassen. Ist eine Sanierung im Einzelfall unverhältnismässig, gewähren die Behörden Erleichterungen. Für diese Sanierungserleichterungen auf Kantons- und Gemeindestrassen ist die uwe zuständig, die auch den Lärmbelastungskataster erstellt und unterhält. Lärmsanierungen bei Nationalstrassen führt der Bund, vertreten durch das Bundesamt für Verkehr (ASTRA), aus.
Es wird allgemein zwischen Lärmschutz- und Schallschutzmassnahmen unterschieden:
- Lärmschutzmassnahmen sind emissionsbegrenzende
Massnahmen wie der Einbau von lärmarmen Belägen
oder der Bau von Lärmschutzwänden.
- Schallschutzmassnahmen sind immissionsseitige Massnahmen,
das heisst Massnahmen am Gebäude, vorab der ersatzweise Einbau
von Schallschutzfenstern bei bestehenden Gebäuden.
Kosten und Frist
Die Kosten für Lärmschutz- und Schallschutzmassnahmen bei bestehenden Strassenverkehrsanlagen trägt der jeweilige Strasseneigentümer. Die durch
den Kanton zu tragenden Kosten gehen zu Lasten der Strassenrechnung. Der Bund leistet Beiträge an diese Kosten. Die Subventionierung durch den Bund
erfolgt nur bis zum Ablauf der festgelegten Sanierungsfrist, die für Kantons- und Gemeindestrassen am 31. März 2018 abläuft.