Strassenlärmsanierung

Strassenlärm ist diejenige Lärmart, die weitaus am meisten Menschen in ihrem Wohlbefinden und ihrer Gesundheit beeinträchtigt.

Mehrjahrespläne

Die Massnahmen für den Lärmschutz im Kanton Luzern sind im Bauprogramm für die Kantonsstrassen enthalten. Darauf basierend werden Mehrjahrespläne für die verschiedenen Lärmschutzprojekte bis 2018 erstellt. Es werden jene Projekte priorisiert, bei denen die Lärmbelastung sehr hoch ist und eine grosse Anzahl von Betroffenen vorhanden ist. Die Mehrjahrespläne beinhalten mehr Projekte, als finanzielle Mittel für die Realisierung zur Verfügung stehen. Zudem ist der Realisierungszeitraum abhängig von allfälligen Verfahrensverzögerungen durch Beschwerden. Die Mehrjahrespläne sind daher nur orientierend. Es können daraus keine Rechte abgeleitet werden.

Programmvereinbarung

Zur Sicherstellung der Bundesbeiträge werden die Projekte, welche im Zeitraum 2008-2011 resp. 2012-2015 geplant und/oder realisiert werden, in einer Programmvereinbarung mit dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) integriert. Darin sind allerdings nur Projekte von den sogenannten „Übrigen Strassen“ enthalten (inkl. sanierungsbedürftiger Gemeindestrassen). Für die schweizerischen Hauptstrassen sind die Beiträge in den Globalbeiträgen des Bundes an den Kanton eingeschlossen.

Strassenbauprojekte

Wird eine Kantonsstrasse neu erstellt oder erneuert, verpflichtet das Gesetz den Kanton als Strasseninhaber, die Lärmsituation zu überprüfen und Massnahmen gegen zu hohe Immissionen zu treffen. Ebenso müssen Strassen, die wesentlich zur Überschreitung des Immissionsgrenzwertes beitragen, lärmsaniert werden. Weitergehende Informationen sind abrufbar unter: Verkehr & Infrastruktur - Kantonsstrassen