Lautstärke von Veranstaltungen

Informationen für Veranstalter

Elektronisch verstärkte Musik kann sehr laut sein - zu laut für das sensible Innenohr des Menschen. Die Schäden durch lange und hohe Schallbelastungen sind oft nicht mehr heilbar. Die Verordnung zum Bundesgesetz über den Schutz vor Gefährdung durch nichtionisierende Strahlung und Schall (V-NISSG, SR 814.711) legt deshalb Grenzwerte und Rahmenbedingungen fest, um gesundheitliche Schäden bei Veranstaltungen zu verhindern.

Anforderungen gemäss V-NISSG

Tabellarische Darstellung der Anforderungen gemäss V-NISSG (BAG, 2023)

Veranstaltungen ohne verstärkten Schall

Wer Veranstaltungen ohne elektroakustisch verstärkten Schall und mit einem mittleren Schallpegel grösser als 93 dB(A) durchführt, hat neu folgende Pflichten:

  • Das Publikum mit Plakaten auf die mögliche Schädigung des Gehörs durch hohe Schallpegel hinweisen;
  • Dem Publikum kostenlos Gehörschütze zur Verfügung stellen
  • Meldepflicht

    Für Veranstaltungen mit Beschallungen über 93 dB(A) gilt eine Meldepflicht. Die Veranstaltung muss mindestens 14 Tage vor Beginn anhand des Meldeformulars bei der kantonalen Behörde gemeldet werden. Folgende Angaben sind relevant:

  • Veranstaltungsort und Art der Veranstaltung
  • Datum, Beginn und Dauer der Veranstaltung
  • Maximaler Schallpegel (96 oder 100 dB als Stundenmittel)
  • Name und Adresse der Veranstalterin bzw. des Veranstalters
  • Name und Erreichbarkeit der verantwortlichen Person an der Veranstaltung
  • Differenz zwischen Messort und dem lautesten Ort sowie Art und Weise, wie die Differenz bestimmt wurde (falls nicht am lautesten Punkt überwacht wird)
  • Skizze des Veranstaltungsortes, aus dem die Lage, die Grösse und die Kennzeichnung der Ausgleichszonen ersichtlich sind (falls die Veranstaltung länger als 3 Stunden dauert)

Schallpegelaufzeichnung

Der Veranstalter muss in jedem Fall über ein Messgerät verfügen, um den Schallpegel zu überwachen. Bei einer Veranstaltung, die länger als 3 Stunden dauert, muss der Schallpegel nicht nur überwacht, sondern auch aufgezeichnet werden. Die aufgezeichneten Daten müssen der Behörde zur Verfügung gestellt werden, und die Behörde kann Kontrollmessungen durchführen. Ausserdem müssen Lokale dem Publikum bei einer solchen Veranstaltung eine ruhige Ausgleichszone zur Verfügung stellen.

Information des Publikums

Wer eine öffentliche Veranstaltung mit mehr als 93 dB beschallt, muss das Publikum wie folgt informieren: "Die Schallpegel in diesem Lokal liegen über den als unbedenklich geltenden 93dB(A). Diese hohen Schallpegel sind ein Risiko für die Gesundheit des Gehörs. Es wird empfohlen, sich mit Hörstöpseln zu schützen." Plakate zur Information des Publikums können kostenfrei beim Bundesamt für Gesundheit bezogen werden: Hier Bestellen


Informationen für das Publikum

Wie können sich Club- und Konzertbesucher schützen?

  • Mit Ohrstöpseln!
  • Ab und zu eine Pause machen, rausgehen, sich erholen.
  • Den DJ bitten, die Musik leiser zu stellen.

Sehr laute Musik, wie sie bei einem Rockkonzert gespielt wird (100 dB), sollte man nicht länger als zwei Stunden pro Woche hören. Laute Musik im Kopfhörer mit 95 dB kann dem Ohr während sechs Stunden pro Woche zugemutet werden.

Auf der folgenden Skala lässt sich die maximal zulässige Einwirkungszeit für den betreffenden Schallpegel ablesen:

Ohrstöpsel verwenden

Sie bieten bei korrektem Gebrauch einen wirksamen Schutz. Wir empfehlen, diese Stöpsel unbedingt zu verwenden. Es soll aber nicht verschwiegen werden, dass der Musikgenuss etwas getrübt wird.