In den kommenden Jahren werden urbane Räume vermehrt baulich verdichtet und Siedlungen nach innen entwickelt. Öffentlichen und privaten Freiräumen wird in der Planung eine zunehmende Bedeutung zugemessen. Der Lärmschutz ist dabei frühzeitig in die Planung einzubeziehen, sei es im kantonalen Richtplan, in kommunalen Zonenplänen, in Gestaltungsplänen von Privaten oder räumlichen Entwicklungskonzepten der Gemeinden.
Zonen, die dem Wohnen dienen, sollen von Gebieten mit lärmintensiver Nutzung konsequent getrennt und nur bedingt an stark frequentierten Verkehrswegen situiert werden. Unter Umständen sind geeignete „Pufferzonen“ zu planen.
Wo immer möglich sind im Kanton Luzern ruhige Siedlungsgebiete zu erhalten und neue «Ruheoasen» zu schaffen. Die Tatsache, dass eine erfolgreiche Lärmbekämpfung an der Quelle zu mehr Spielraum in der Raumplanung führt, sollte von Behörden, Planenden und Investoren verstärkt beachtet werden.